Polizist wegen Freiheitsberaubung anzeigen.
Hallo, heute wurde ich von der Polizei zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Der polizist meinte ich habe rote augen und wollte dass ich einen drogentest mache. (urin). Diesen habe ich verweigert. Die polizisten haben mich dann mit zum revier genommen und haben mit dem chef gesprochen, der dann wollte dass ich kopf in nacken 30 sek. abschätzen soll. ewigkeiten gewartet... termin verpasst... dann wolten die mich ins krankenhaus zum blut abnehmen fahren und sie haben behauptet das sie dazu keinen richter oder staatsanwalt brauchen da die polizei für ordnungswidrigkeiten zuständig ist.
Ich habe dann doch den urintest gemacht da ich keine lust hatte auf blut abnehmen und er ist NEGATIV ausgefallen, wie erwartet und mehrmals gesagt. Da ich noch nie drogen genommen habe.
Kann ich den Polizisten wegen Freiheitsberaubung anzeigen? Da die Polizei mich ja nur mit dringendem Verdacht oder Beweisen mitnehmen darf.
Hier nochmal ein Link was die Polizei nicht darf: https://www.kop-berlin.de/was-darf-die-polizei-was-darf-sie-nicht
16 Antworten
Ich frage mich, wieso noch keiner das Statement "die Polizei darf ohne Anordnung des Richters bzw Sta eine Blutprobe anordnen, weil es sich um eine owi handelt" .... Sollten sich die beamten wirklich so geäußert haben, dann wäre das fatal und der Versuch, einen Irrglauben beim Betroffenen zu erwecken ! Eine Blutprobe bedarf in jedem Falle einer richterlichen Anordnung ! Gefahr im Verzug lag hier ebenso nicht vor, da Rauschgift im Blut über längere zeit nachweisbar bleibt ! Bleibt die frage , zu welcher Tages bzw Nachtzeit die Kontrolle statt fand und ob ein Bereitschaftsrichter zur Verfügung stand !
Sollte die Aussage jedenfalls so gefallen sein, wie es der Fragesteller formuliert, dann sollte man die beamten definitiv eines besseren belehren !
Kann ich den Polizisten wegen Freiheitsberaubung anzeigen?
Nein.
Da die Polizei mich ja nur mit dringendem Verdacht oder Beweisen mitnehmen darf.
Vielleicht bestand der Verdacht ja.
Belies dich bitte erst mal im StGB was Freiheitsberaubung konkret bedeutet.
Blut kann von einem Arzt sogar im Polizeirevier abgenommen werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht - und der hat bei dir wohl bestanden - auch wenn am Ende alles in Ordnung war. Aber rot unterlaufene Augen sind erstmal ein Anzeichen, dass etwas nicht mit dir stimmen könnte. Desto kooperativer man ist, desto schneller ist das erledigt.
Kann ich den Polizisten wegen Freiheitsberaubung anzeigen?
Das kannst Du zwar tun, aber die polizeilichen Maßnahmen erfüllen nicht den Straftatbestand gemäß StGB § 239.
Es bestand ein dringender Tatverdacht. In diesem Falle haben die Polizisten korrekt gehandelt. Woher stammen die eröteten Augen? Sind sie Schweißer? Diese Aussage hört man dann oft.