bisamratte, in Bayern erlaubt zu fangen?

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Untere Jagdbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde anrufen und dort Kontaktpersonen erfragen.

Du darfst keinesfalls die Ratte fangen oder töten. Selbst der Jäger dieses Revier's darf's nur mit Genehmigung der Behörde. In erster Linie geht es aber darum das es korrekt ablaufen soll und keine unnötige Quälerei für das/die Tier/-e werden darf. Sogar Jäger benötigen für das aufstellen von Fallen einen speziellen Fallenlehrgang - ansonsten ist's auch für sie tabu.

Dumpfbacken die glauben:"..... dein Grund und Boden, also auch dein Recht......" haben keine Ahnung. Sie wollen vermutlich "nur blubbern".

grechermaxl 
Beitragsersteller
 30.04.2012, 17:26

Hab nun den Bisambeauftragten ausfindig gemacht, der kümmert sich darum und das sogar umsonst. danke für deine informative antwort

bibo1301  30.04.2012, 21:15
@grechermaxl

Gern geschehen und danke für das Sternchen.

mikewolf  02.05.2012, 20:44
@bibo1301

Gebe doch bitte mal die Adresse des Bisambeauftragten bekannt, denn sowas wäre ja dann leichter als würde ich für meine Fallen erst eine Erlaubnis einholen.

Ja es ist soweit ich weiß erlaubt, aber du könntest trotzdem in deiner Gemeinde mal nachfragen, WO du die Tiere wieder freilassen kannst!

Bisam ist keine Ratte ! Er unterliegt nicht dem Jagdrecht , kann also als Schädling bekämpft werden , allerdings waidgerecht !

mikewolf  28.04.2012, 20:21

Ist dem Eigentümer aber nicht erlaubt.

@ Maxl es ist dir nicht erlaubt die Bisamratte zu fangen oder Lebendfallen aufzustellen. Eine Umsiedlung behebt das Problem auch nicht, denn woanders ausgesetzt wird sie dort zum Problem werden. Wenn schon Fallen, dann Schlagfallen.

Nun zu dem Thema was du benötigst. Du benötigst einen Lehrgang für solche Fallen. Dieser wird für Angler und Teichwirte oft sehr günstig angeboten und kann ggf an einem Samstag abgelegt werden. Bei uns hier oben kostete er 25.-€ pro Person, und dabei war Brotzeit und Mittagessen.

Angenommen du hast nun einen solchen Schein, dann darfst du immer noch keine Fallen aufstellen. Guter Ansprechpartner hierfür wäre das Ministerium für Fischerei und Landwirtschaft in München, oder das Institut für Fischerei in Starnberg. Diese nennen dir dann Stellen in deinen Landkreis wo du dich hinwenden kannst. Danach kommt es zu einer Begehung deines Teiches, und eventuellzu einer Genehmigung. Von einem Bisambeauftragten habe ich noch nichts gehört, denn sicher meinst du den Biberbeauftragten. Wie gesagt das aufstellen von Fallen ohne Genehmigung ist eine Straftat.

Gruß Wolf

nein ist es nicht