Darf man bei der Grundausbildung bei der Bundeswehr Piercings etc tragen?
Hallo ich fange am 1.10 meine Grundausbildung an. (in bayern falls jemand das bundesland interessiert) So jetzt häufen sich die fragen: wie sieht es eigentlich bei der BW mit Körperschmuck ( Piercing ) aus ist das erlaubt oder nicht ? Ich trainere gerade zum silbernen deutsche rettungsschwimmer hat man die möglichkeit diesen fertig zumachn? ( ich hab gerade erst angefangen...). Darf man in nach dienstschluss tun und lassen was man will? muss ich irgendwas beachten weil ich erst 17 bin?
2 Antworten
Die entsprechende Dienstvorschrift ist eindeutig:
Soweit sie [Piercings] beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen,an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen.
Grundsätzlich muss z.B. beim Sport oder Geländedienst jede Art von Schmuck abgelegt werden, da eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Wenn Du z.B. ein Bauchnabelpiercing beim Geländedienst anlässt, kann es schon sein, dass Du es nach dem dritten Hinwerfen auf den Boden oder nach 30 m Gleiten blutig in der Hose wiederfindest... :-)
Ich trainere gerade zum silbernen deutsche rettungsschwimmer hat man die möglichkeit diesen fertig zumachn? ( ich hab gerade erst angefangen...)
Der Dienst geht vor. Was Du privat in dieser Hinsicht nach Dienstschluss bzw. am Wochenende machst, ist Deine Sache. In der Grundausbildung (die ersten 3 Monate) wirst Du aber kaum zu etwas anderem kommen.
Darf man in nach dienstschluss tun und lassen was man will? muss ich irgendwas beachten weil ich erst 17 bin?
Du darfst alles tun, was nicht Deinen soldatischen Pflichten widerspricht. Solange Du Dich innerhalb einer militärischen Anlage aufhältst und/oder Uniform trägst, gilt dies in besonderem Maße. Aber auch privat hast Du Dich an bestimmte Dinge zu halten - so z.B. die Pflicht zur Gesunderhaltung. Gibst Du Dir z.B. jedes Wochenende die Kante oder konsumierst Drogen, kann das zum Entlassungsgrund werden. Wichtig: Deine unmittelbaren Vorgesetzten (Zugführer, Kompaniechef...) haben in und außer (!) Dienst das Recht, Dir diesbezüglich Befehle zu erteilen.
Mit 17 darfst Du nicht rauchen und keinen harten Alkohol konsumieren. Dabei solltest Du Dich in der Kaserne auf gar keinen Fall erwischen lassen.
Sind wir mal realistisch, da geschätzt 3/4 der Soldaten rauchen interessiert das absolut gar keine Sau ob eine Minderjährige dort raucht.
Sichtbar darfst du gar nichts tragen. Es sei denn du klebst es mit Pflaster ab.