Brauchen, wenn man zu zweit fischt, beide Angler Pflichtzubehör wie z.B. den Kescher?
Hallo, ich mache den Angelschein und ich werde meistens mit meinem Freund angeln. Muss ich dann auch z.B. Kescher oder andere Pflichtzubehörteile mitschleppen oder reicht es auch vom Gesetz her, wenn nur er das mitnimmt?
Danke im voraus für eure Antworten.
4 Antworten
@DaHelmut hat es richtig gesagt. Bei einem Doppeldrill wäre es ziemlich schlecht, wenn nur einer einen Kescher bereit hat.
Die hin- und herlauferei bei weiteren Entfernungen als 20 m will auch niemand. Ich würde immer (aus eigener Erfahrung) für jeden einen Kescher empfehlen.
Das schließt nicht aus, dass bei Einzelfängen nach Möglichkeit nur ein Kescher nass gemacht wird, sofern man nebeneinander angelt.
Ich wünsche Euch immer einen Doppeldrill :)
Grundsätzlich ja, da macht das Gesetz keine individuell auslegbaren Ausnahmen. Ist ja auch insoweit logisch, als dass es ja durchaus sein kann, dass ihr beide zugleich einen Fisch drillt.
Also normalerweise reicht natürlich einer. Es muss laut Gesetz eine Landungshilfe vorhanden sein. Wenn man aber mit mehreren Leuten ansitzt und viele Ruten im Wasser hat, sollte man auch entsprechend ausgerüstet sein.
Wenn du jetzt mit nem Kumpel ne große Spinntour machst und ihr eh nebenander schmeißt und auf die Drills und Fänge achtet, dann keschert man eh gegenseitig.
Also grundsätzlich reicht einer, aber manchmal gibts halt auch wieder so ganz genaue Typen.
Unterfangkescher, Zentimetermaß, Schlagholz, Messer, und Hakenlöser sind Zubehör, was pflichtgemäß beim Angeln dabei zu sein hat. Wenn ihr zu zweit seid ist das dann eine Ermessensfrage des Kontrolleurs. Der eine wird sich sicher damit zufrieden geben, der andere eben nicht.
Wenn du aber Ruten im Wasser hast, dann musst du auch in der Lage sein, den Fang zu landen, während dein Freund ebenfalls gerade am Drill ist. Daher würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
Kein Denkfehler. Aber eine falsche Annahme. Die Anzahl der Ruten wird von Bundesland zu Bundesland anders festgelegt. Umso mehr Ruten, umso weniger Handlungsspielraum, wenn es beißt wie wilde. Die meisten Bundesländer haben daher die Ansitzruten auf zwei begrenzt. Ob du nun aber eine oder zehn Ruten im Wasser haben darfst ist unerheblich. Ein Unterfangkescher ist dennoch stets mitzuführen laut Gesetz. Ob der Kontrolleur einen schlechten Tag hat oder nicht weiss man eben auch nicht. Klar wird es sicherlich zum größten Teil unproblematisch ablaufen, solange ein Kescher da liegt und ihr nicht gerade 100 Meter auseinander sitzt. Aber rein von der Gesetzeslage ist es für jeden Angler Pflicht.
Handlandung, stranden etc.
Also wenn du gerade den Angelschein machst, hoffe ich nicht, dass du dich an Handlandung versuchst. Das ist auch nicht bei jedem Fisch möglich. Stranden ist nicht. Kescher IST Pflicht.
Kescher ist gesetzlich keine Pflicht zumindest. Wenn dann regeln die Vereine das so
Falsch! Es ist in jeder Gewässerverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Und mir ist keines bekannt, was die sogenannte "Landungshilfe" nicht in die Pflicht nimmt.
Dann müsste man auch Heringe, Grundeln usw keschern...und das macht wirklich niemand und es interessiert auch niemanden
Du verwechselst zwei Dinge. Das Benutzen einer Landungshilfe und das Bereithalten einer Landungshilfe.
Wenn du eine Grundel fängst während der Kontrolleur dabei ist, wird er dir natürlich einen Vogel zeigen, wenn du zum Kescher greifen würdest. Das dieser dennoch bereit zu liegen hat steht außer Frage. Es geht hier nicht um die Frage, WANN du es sinnvoll hälst, diesen zu benutzen. Sondern, OB du einen dabei haben musst.
Danke für deine Antwort.
Die Frage hat sich mir nur aufgetan, da es ja auch möglich ist pro Angler mehrere Ruten aufzustellen (bei uns zum Beispiel bis zu zwei Ruten pro Angler).
Wäre meiner Auffassung nach also das selbe wenn man mit zwei Anglern und je einer Rute einen Kescher teilt.
Oder habe ich einen Denkfehler drinnen?