Bis zum 27 Lebensjahr müssten Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen?
Ich habe das irgendwo mal gelesen, dass unter bestimmten Umständen das rechtmässig wäre bzw. vom Kind das Unterstützung braucht eingefordert werden kann.
Genauers weiss ich darüber nicht, wäre schön wenn jemand mit mehr Know How das aufklärt vllt. noch paar Infos dazu wie man das durchsetzen kann.
8 Antworten
Im Unterhaltsrecht nach dem BGB - ( Bürgerliches Gesetzbuch ) gibt es keine Altersgrenze, ob ein Kind mit z.B. 18 / 24 / 27 oder 29 noch Anspruch auf Unterhalt geltend machen könnte kommt auf den individuellen Umstand an.
Bedeutet, die Eltern sind zwar verpflichtet bis zum Abschluss einer Erstausbildung / Studium ans Kind Unterhalt zu leisten, vorausgesetzt die Eltern wären auch leistungsfähig, dieser Unterhalt müsste dann aber nicht zwingend als Barunterhalt gezahlt werden, wenn es dem Kind auch zumutbar wäre weiter bei den Eltern zu wohnen, dann würde die Unterhaltspflicht durch z.B. Unterbringung, Verpflegung, Versorgung erbracht.
Auch käme es darauf an warum das Kind mit z.B. 27 Jahren immer noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hätte, denn das Kind ist auch verpflichtet einen Abschluss zielstrebig zu verfolgen oder nicht eine Ausbildung nach der anderen abzubrechen.
Denn in solchen Fällen kann das Kind auch seinen Unterhaltsanspruch verwirken, was allerdings durch eine Klage vor Gericht festgestellt werden müsste.
Es gibt keine Altersgrenze für Unterhalt!
Keine Ahnung warum immer noch diese Altersgrenzen in den Köpfen rum schwirren...
Ein "Kind" hat Anspruch auf Unterhalt solange es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Allerdings hängt es von einigen Faktoren ab ob die Eltern Unterhalt zahlen müssen oder nicht. Wohnt das Kind noch Zuhause, geht es überhaupt noch zur Schule, was verdient es während der Ausbildung, sind die Eltern überhaupt leistungsfähig, steht dem Kind Bafög oder BAB zu, gibt es vorrangig Berechtigte und ist dann überhaupt noch was "übrig"...
"Durchsetzen" kann man seine Ansprüche in erster Linie, indem man mit den Eltern redet! Bis 21 hilft auch gerne das Jugendamt. Man kann auch einen Anwalt einschalten...
Hier etliche Seiten, durch die man sich durchlesen kann um zu sehen ob man überhaupt noch Ansprüche hat:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhaltsansprueche-ueberblick.html
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ausbildungsunterhalt-and-staatliche-foerderung.html
https://www.scheidung.org/duesseldorfer-tabelle/
Und wenn man dann selbst mal eine Suchmaschine bemüht, dann findet man unzählige weitere Seiten...
Bis zum Abschluss der Erstausbildung nur. Und das auch nur bist du 25 bist. Und Unterhalt beinhaltet lediglich ein Dach überm Kopf und was zu Essen.
Nö - so ist es nicht
Eltern müssen ihren Kindern bis zum Abschluß einer ersten Ausbildung Unterhalt gewähren und das tun sie, wenn sie ein Zimmer und Essen zur Verfügung stellen
Einkommen der Kinder wird aber dabei angerechnet, weil Kinder ebenffalls zum gemeinsamen Unterhalt beitragen müssen (sie BGB)
Nur in einigen sehr speziellen Fällen muß der Unterhalt in bar geleistet werden
BGB
Wenn das Kind noch in Studium oder Ausbildung ist.
das liebe Kind ist gehalten, seinen Hintern hochzubekomemn und seine Ausbildung abzuschließen.
Wo hast du das her?