Bis wie viel Uhr darf man " laut " sein?
Hay, Ich singe ja sehr oft in mein Zimmer jetzt ohne Anlage oder sowas. NatĂŒrlich singe ich nicht morgens oder spĂ€t abends. Habe heute Mittag um 15 Uhr gesungen dann klopft bei mir die Frau die drunter wohnt. Unten arbeitet sie ( nĂ€ht VorhĂ€nge ) und schreit hier Rum das ich nicht " schreien " soll und das ihr die Uhrzeit egal ist. Und das ich jeden Tag singen wĂŒrde was allerdings auch nicht stimmt und hat einen riesen Aufstand gemacht. Ich muss auch sagen selbst wenn man hier in der Wohnung redet hört man so ziemlich im Gang. Ich Respektiere die Menschen immer aber darf man jetzt nichts mehr in der Wohnung machen ? Meines Wissens sollte es ab 22 ruhig sein. Bin auch ziemlich ruhig geblieben aber die ging ab đ
7 Antworten
Meines Wissens sollte es ab 22 ruhig sein.
Nein, von 6 - 22 Uhr gilt ZimmerlautstÀrke und 22 - 6 Uhr Nachtruhe, also noch leiser.
unverstÀrkter Gesang ohne Mikrofone, Box etc sollte geduldet werden, es sei denn, es wÀre Operngesang, das ist aber auch erlaubt mit 8 h, wenn Leute studieren
Das sind wohl Altbauten & sehr hellhörig, schlecht isoliert bzw. schallisoliert
Gesang wird als störend empfunden, weil sie mit GerÀusch verbunden, nicht unfrei nach Wilhelm Busch
Die Frau hier singt aber guttural, das gefÀllt den meisten Leuten eher nicht. Stigma, tschechischer Death Metal
Ruhestörender LÀrm hat nichts mit der Uhrzeit zu tun. Es gilt grundsÀtzlich, dass ZimmerlautstÀrke einzuhalten ist. In den gesetzlichen Ruhezeiten (nach 22 Uhr etwa) ist die LautstÀrke nur noch weiter zu senken.
FĂŒr Musizieren gelten gewisse Regeln bezĂŒglich HĂ€ufigkeit und Dauer, an die solltest du dich halten.
Doch, du darfst. Im Rahmen der Bestimmungen und des Mietvertrages.
Tipp: Ein Bekannter hatte sich in seiner Wohnung eine Besenkammer umgebaut und darin gesungen. Das Ding komplett mit schallisolierendem Material ausgekleidet, und darin dann sein privates Gesangsstudio eingebaut.
UnabhÀngig von der Uhrzeit gilt immer "ZimmerlautstÀrke".
Innerhalb der Ruhezeiten noch leiser.
Es gibt LĂ€rm, der vermeidbar ist und es gibt LĂ€rm, der unvermeidbar ist.
Angenommen, jemand ĂŒbt Klavier, weil er das fĂŒr Musikschule, fĂŒr Konservatorium oder einfach fĂŒr Konzerte braucht, dann darf er auch daheim zu normalen Zeiten ĂŒben, aber nicht stĂ€ndig sondern nur soundsoviele Stunden pro Woche. Kommt etwas auf die Empfindlichkeit der Nachbarn an.
Angenommen jemand kauf sich ein Klavier, weil er es einfach mal ausprobieren will und hÀmmert dann wie ein bekloppter darauf rum, einfach weil ihm noch niemand gezeigt hat, wie es richtig geht, dann ist das vermeidbarer LÀrm.
Angenommen, jemand singt, weil er/sie Gesang studiert und einfach ĂŒben muss, so kann das schrecklich fĂŒr die Nachbarn sein, mĂŒĂte aber ggf. innerhalb bestimmter Zeiten und fĂŒr bestimmte Dauer hingenommen werden.
Wenn jemand meint, demnĂ€chst bei DSDS mitmachen zu wollen und ĂŒbt deswegen schon mal fleiĂig ohne Anleitung, einfach nur karaokemĂ€Ăig, so ist das gewiss vermeidbarer LĂ€rm, der in einem hellhörigen Haus umso schlimmer ist.
Such Dir selbst aus, wo Du dazu gehörst.
Anders Beispiel noch:
Wenn irgendwo ein Handwerker arbeiten muss, bspw. einen Boden verlegen, so kann das richtig laut und Ă€rgerlich fĂŒr die Nachbarn sein, aber irgendwann geht das vorbei und ist zu normalen Zeiten werktags auch hinzunehmen.
Wenn aber jemand eine Hobbyschreinerei betreibt und jeden Samstagnachmittag vier Stunden sÀft, frÀst bohrt usw., dann geht das sicher nicht.
Ich singe nicht jeden Tag und wenn ist es nur eine Stunde oder so. Bei unseren Mietvertrag steht nichts In der Art oder Hausordnung. Als ob man quasi in der Wohnung nichts machen darf. đ