Darf ich den Kumpels meines Nachbarn in einem Mietshaus Hausverbot geben?

12 Antworten

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Hausverbot als Mieter kannst Du nur für die von Dir gemietet Wohnung erteilen.

Für das Haus selbst, nur der Vermieter. Und das auch nur in sehr krassen Fällen von Störung des Hausfriedens.

Informiere also den Vermieter über die häufigen, nächtlichen Ruhestörungen.

Zu später Stunde kannst Du kannst  auch Polizei bzw. Ordnungsamt anrufen.

Als Mieter kannst du für deine Wohnung Hausverbot erteilen, nicht für eine fremde und auch nicht für den Hausflur etc. Du kannst die Polizei rufen wegen Ruhestörung und außerdem Beschwerde beim Vermieter einreichen.

Darf ich den Kumpels meines Nachbarn in einem Mietshaus Hausverbot geben?

Du als Mieter/Nachbar? 

Nein.

Das kann in der Regel noch nicht mal der Vermieter.


Was kann ich tun um meine Ruhe zu bekommen, die ich brauche, da ich ziemlich krank bin und Ruhe brauche.

Den Vermieter informieren und oder Polizei und Ordnungsamt einschalten.



Du bist Mieterin?

Ein Hausverbot kann eigentlich nur der Vermieter oder der Hausverwalter (wenn er die Vollmacht hat) erteilen.

Speerolf 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 13:51

Als Mieter habe ich ja übertragenes Hausrecht, er aber auch, darum frage ich

DerHans  26.07.2016, 13:55
@Speerolf

Hausrecht hast du in DEINER Wohnung. Oder bist du dort eine Art Verwalter für den Vermieter.

chanfan  26.07.2016, 14:01
@Speerolf

Keine Ahnung was du mit Hausrecht meinst. (Das würde bedeuten das du irgendwie zum Hausverwalter erklärt wurdest und auch eine zusätzliche schriftliche Vollmacht dafür hast, wo genau dieser Abschnitt zum Thema "Hausverbot" erteilt wurde.

Ich gehe aber davon aus das du dies alles nichts hast, sonnst wüsstest du das selber., weil du irgendwo ein Nachschlagewerk dazu zu liegen hast.

Wenn du also Probleme mit dem Besuch deiner Nachbarn hast, dann ist der Vermieter oder die Hausverwaltung, dein Ansprechpartner.

Den Vermieter informieren oder/und die Polizei rufen, was sonst? Du kannst als Mieter nur jemandem für DEINE Wohnung Hausverbot erteilen, dort hast du das Hausrecht. Aber das Recht jemandem Hausverbot für die Wohnung des Nachbarn zu erteilen hast du nicht. Das hat nicht einmal der Vermieter.