Darf ich jeden Tag vor 20 uhr baden?

12 Antworten

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Du kannst jederzeit baden oder duschen. Mir kommt allerdings deine Frage etwas komisch vor, da du schreibst

Woche täglich vor 20 oder vor 22 Uhr baden 

Willst du uns verkackeiern (Fake)? In der Regel regen sich Andere drüber auf, wenn es nach 20 bzw. 22 Uhr wäre.

Cutiepiemimi 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 20:37

Ich schätze du hast zu viele CSI -Serien geschaut , aber ich meinte ungefähr zwischen 20-22 uhr gehe ich Baden. Ich gehe natürlich nur aller spätestens um 21 Uhr baden und das war damit gemeint :-) ist meine erste Wohnung und wollte nur wissen ob das die Nachbarn stört oder ob das okay wäre :-) möchte vier niemanden 'verarschen' ;-)

albatros  01.11.2014, 19:18
@Cutiepiemimi

du darfst jederzeit baden, das gehört zum vertragsgemäßen gebrauch der Wohnung. die nacbarn hat das nicht zu stören ...

das kannst du ruhig machen, die Regelungen hierzu waren früher strenger. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte man allerdings auch heute darauf verzichten, zu nachtschlafender Zeit Dauerbadeorgien mit lautstarken Gesangseinlagen und mehreren Zugaben zu veranstalten. Also nicht unnötig Lärm machen, dann geht das schon in Ordnung (und vor 22:00 Uhr ist das ganze eh' ziemlich unkritisch, da "darfst" du auch singen).

Nein, du tust nichts verbotenes. Auf alle Fälle kannst du bis 22:00 Uhr baden oder duschen. Man sollte nur nach 22:00 Uhr keine Waschmaschine mehr laufen lassen oder anderweitigen Krach oder laute Musik machen. Dir wünsche ich recht gute Besserung und ein angenehmes Wohnen. LG

Cutiepiemimi 
Beitragsersteller
 29.10.2014, 22:09

Vielen herzlichen Dank ! :-) Gut zu wissen :-)

Gerhart  29.10.2014, 21:15

Es gibt definitiv keine Zeiteinschränkungen für das Baden oder Duschen oder beides für Mieter in Ihrer Mietwohnung.

naja dass du badest ist vielleicht etwas viel wassererbrauch. duschen jeden tag dürfte keine probleme bereiten, mach ich auch jeden tag

Effigies  29.10.2014, 18:08
dass du badest ist vielleicht etwas viel wassererbrauch

Aber das geht ja niemanden was an so lange die Wasserrechnung bezahlt wird.

Gerhart  29.10.2014, 21:19
@Effigies

Kann Probleme zwischen den Mietern herbeiführen, wenn der Wasserverbrauch in der Nebenkostenumlage nach Personenzahl berechnet wird.

Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe und aus allen Zimmer dürfen keine vermeidbaren Geräusche aus der Wohnung dringen :-O

Zwar darf man auch nachts oder vor 6 Uhr das Bad benutzen, aber nur, wenn es erforderlich wäre (kurzes Duschen als Schichtarbeiter, Toilettengang) - bitte richte deine Badegewohnheiten entsprechend ein, dann klappt es auch mit den Nachbarn :-)

G imager761

albatros  30.10.2014, 01:34
 wenn es erforderlich wäre (kurzes Duschen als Schichtarbeiter, Toilettengang) -

Für Baden und Duschen dürfte deine Argumentation etwas verwunderlich. Man muss nicht Schichtarbeiter sein um nächlich baden oder duschen zu dürfen. Das ist schlichtweg Unsinn.