Bin in der Schwangerschaft (5.Woche) gekündigt worden. Habe fristgerecht Kündigungsschutzklage eingereicht und erwarte den Gütetermin. Was kann ich erwarten?
Habe einen unbefristeten Vertrag und wurde in der Probezeit ohne Kündigungsgrund gekündigt. Damals wusste niemand (auch ich nicht) von der bestehenden Schwangerschaft. Was erwartet mich jetzt im Gütetermin, bzw. was wäre das klügste Vorgehen? Vielen Dank im Vorraus
7 Antworten
Der Zweck eines Gütetermins ist es zumindest den Versuch zu unternehmen zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen dem Arbeitgeber, der warum auch immer, einen Mitarbeiter weniger haben möchte und dem Mitarbeiter der entweder nicht auf seinen Arbeitsplatz verzichten will oder sich den Weggang vergolden lassen will. Um es auf den Punkt zu bringen: je geringer die Aussichten einer wirksamen Kündigung, desto höher kannst du Pokern. Die wichtigste Vorbereitung auf den Gütetermin ist es zu eruieren, was deine persönlichen Ziele sind. Wenn du anwaltlich vertreten bist solltet ihr euch vorab zusammensetzen um in Ruhe deine persönlichen Ziele abzustecken und auch in Grundrissen, so denn gewollt, die Kernpunkte einer gütlichen Einigung zu skizzieren.
Grundsätzlich ist eine Güteverhandlung reine Taktik. Der Arbeitnehmer der zu früh erkennen gibt, dass er bereit ist sich auf eine gütliche Einigung einzulassen signalisiert dem Arbeitgeber, dass er weg möchte. Dies kann sich in einem geringeren Preis niederschlagen. Der Arbeitnehmer der den Forderungsbogen überspannt, geht das Risiko ein aus dem Gütetermin ohne Ergebnis zu gehen und muss bis zum Kammertermin in einer gewissen Unsicherheit leben.
Grundsätzlich sind Kernpunkte einer möglichen gütlichen Einigung: Definition eines Beendigungsdatums, gutes bis sehr gutes Zeugnis, Zahlung einer Abfindung, Klärung aller Gehaltsbestandteile bis zum Beendigungsdatum.
Falls du nicht anwaltlich vertreten bist, schreibe dies und ich werde versuchen dir einige weitere Tipps zu geben
In vielen Fällen kann der Kündigungsschutzprozess schon im Gütetermin durch einen Abfindungsvergleich beendet werden: Man einigt sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf Zahlung einer Abfindung. Im Extremfall kann der Prozess also schon innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung erledigt sein.
Wird man sich im Gütetermin nicht einig, wird ein weiterer Termin anberaumt, der vor der vollständig besetzten Kammer des Arbeitsgerichts stattfindet und deshalb Kammertermin heißt. Auf der Richterbank sitzen dann neben dem oder der Vorsitzenden die beiden ehrenamtlichen Richter. Bis zu diesem Termin erhält der Arbeitgeber Gelegenheit, schriftlich auf die Klage zu erwidern. Dazu kann der klagende Arbeitnehmer wiederum schriftlich Stellung nehmen u.s.w.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html
Du hast völlig richtig gehandelt. Selbstverständlich gilt der Kündigungsschutz bereits während der Probezeit und auch die Bekanntgabe der Schwangerschaft kann nachgeholt werden.
Ich wünsche dir alles Gute!
Lg
HelpfulMasked
Hört sich erst mal gut an. Wenn die mir jetzt aber eine Abfindung von sagen wir mal einem Brutto bzw. Nettolohn vorschlagen, dann wäre es doch sinnvoller das abzulehnen oder? Weil ich habe jetzt nämlich Angst, dass jedes weitere Beschäftigungsverhältnis, welches ja meistens zunächst befristet ist, nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft, mit der Befristung endet und ich wieder ohne Arbeit dastehe. Dann mit nem dicken Bauch und dann überhaupt keine Anstellung mehr finde. Ich habe irgendwie Existenzangst...
Hast du dem Arbeitgeber unverzüglich, nachdem dir bekannt wurde, dass die Schwangerschaft bereits zum Kündigungszeitpunkt bestand, das auch mitgeteilt? Ist das geschehen und auch dokumentiert, sieht es gut für dich aus, sonst hast du wohl eher Pech gehabt.
Die Kündigung ist dann unwirksam und auch nicht möglich. Rein rechtlich würde das Arbeitsverhältnis einfach weiterbestehen. Was du da jetzt noch rausholen kannst, wäre am besten mit einem Rechtsbeistand (Anwalt, Gewerkschaft) abzusprechen. Ich glaube aber nicht, dass es auf eine Weiterbeschäftigung hinausläuft.
Hast du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig mitgeteilt?
Wenn ja, dann hast du nichts zu befürchten. Dann ist die Kündigung unwirksam und dein Arbeitsverhältnis geht weiter.
Es könnte natürlich auch sein, dass dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Den würde ich mir aber zweimal überlegen, denn dadurch verlierst du auch deinen Anspruch auf den Arbeitsplatz nach der Entbindung.
Schwangerschaft wurde rechtzeitig mitgeteilt. Rein rechtlich sieht es gut aus.
Ja. Eben. Das ist die große Frage... Was soll ich tun? hmmm...
Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit.
Dass du fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben hast, hast du ja in einem Kommentar schon klargestellt.
Aber hast du deinen AG auch über deine Schwangerschaft informiert, als du davon erfahren hast?
Ich habe zusammen mit der Kündigungschutzklage die ich 13 Tage nach Erhalt der Kündigung erhoben habe, gleichzeitig meine Schwangerschaft mitgeteilt und damit auch die 2 Wochenfrist eingehalten.
Ich habe Kündigungschutzklage innerhalb der drei Wochenfrist eingereicht und die Mitteilung der Schwangerschaft innerhalb der 2 Wochenfrist auch mitgeteilt. Sämtliche Frsiten wurden eingehalten.
Was bedeutet aber nun, dass es gut für mich aussieht? Wird die Kündigung nun zurückgezogen oder wollen die mich mit 500 € oder so abspeisen??