Bin in der Schwangerschaft (5.Woche) gekündigt worden. Habe fristgerecht Kündigungsschutzklage eingereicht und erwarte den Gütetermin. Was kann ich erwarten?

7 Antworten

Der Zweck eines Gütetermins ist es zumindest den Versuch zu unternehmen zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen dem Arbeitgeber, der warum auch immer, einen Mitarbeiter weniger haben möchte und dem Mitarbeiter der entweder nicht auf seinen Arbeitsplatz verzichten will oder sich den Weggang vergolden lassen will. Um es auf den Punkt zu bringen: je geringer die Aussichten einer wirksamen Kündigung, desto höher kannst du Pokern. Die wichtigste Vorbereitung auf den Gütetermin ist es zu eruieren, was deine persönlichen Ziele sind. Wenn du anwaltlich vertreten bist solltet ihr euch vorab zusammensetzen um in Ruhe deine persönlichen Ziele abzustecken und auch in Grundrissen, so denn gewollt, die Kernpunkte einer gütlichen Einigung zu skizzieren.

Grundsätzlich ist eine Güteverhandlung reine Taktik. Der Arbeitnehmer der zu früh erkennen gibt, dass er bereit ist sich auf eine gütliche Einigung einzulassen signalisiert dem Arbeitgeber, dass er weg möchte. Dies kann sich in einem geringeren Preis niederschlagen. Der Arbeitnehmer der den Forderungsbogen überspannt, geht das Risiko ein aus dem Gütetermin ohne Ergebnis zu gehen und muss bis zum Kammertermin in einer gewissen Unsicherheit leben.

Grundsätzlich sind Kernpunkte einer möglichen gütlichen Einigung: Definition eines Beendigungsdatums, gutes bis sehr gutes Zeugnis, Zahlung einer Abfindung, Klärung aller Gehaltsbestandteile bis zum Beendigungsdatum.

Falls du nicht anwaltlich vertreten bist, schreibe dies und ich werde versuchen dir einige weitere Tipps zu geben

In vie­len Fällen kann der Kündi­gungs­schutz­pro­zess schon im Güte­ter­min durch ei­nen Ab­fin­dungs­ver­gleich be­en­det wer­den: Man ei­nigt sich auf die Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses und auf Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung. Im Ex­trem­fall kann der Pro­zess al­so schon in­ner­halb von zwei Wo­chen nach Kla­ge­er­he­bung er­le­digt sein.

Wird man sich im Güte­ter­min nicht ei­nig, wird ein wei­te­rer Ter­min an­be­raumt, der vor der vollständig be­setz­ten Kam­mer des Ar­beits­ge­richts statt­fin­det und des­halb Kam­mer­ter­min heißt. Auf der Rich­ter­bank sit­zen dann ne­ben dem oder der Vor­sit­zen­den die bei­den eh­ren­amt­li­chen Rich­ter. Bis zu die­sem Ter­min erhält der Ar­beit­ge­ber Ge­le­gen­heit, schrift­lich auf die Kla­ge zu er­widern. Da­zu kann der kla­gen­de Ar­beit­neh­mer wie­der­um schrift­lich Stel­lung neh­men u.s.w.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html

Du hast völlig richtig gehandelt. Selbstverständlich gilt der Kündigungsschutz bereits während der Probezeit und auch die Bekanntgabe der Schwangerschaft kann nachgeholt werden.

Ich wünsche dir alles Gute!

Lg

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Oregano13 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 12:54

Hört sich erst mal gut an. Wenn die mir jetzt aber eine Abfindung von sagen wir mal einem Brutto bzw. Nettolohn vorschlagen, dann wäre es doch sinnvoller das abzulehnen oder? Weil ich habe jetzt nämlich Angst, dass jedes weitere Beschäftigungsverhältnis, welches ja meistens zunächst befristet ist, nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft, mit der Befristung endet und ich wieder ohne Arbeit dastehe. Dann mit nem dicken Bauch und dann überhaupt keine Anstellung mehr finde. Ich habe irgendwie Existenzangst...

Hast du dem Arbeitgeber unverzüglich, nachdem dir bekannt wurde, dass die Schwangerschaft bereits zum Kündigungszeitpunkt bestand, das auch mitgeteilt? Ist das geschehen und auch dokumentiert, sieht es gut für dich aus, sonst hast du wohl eher Pech gehabt.

Oregano13 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 12:46

Ich habe Kündigungschutzklage innerhalb der drei Wochenfrist eingereicht und die Mitteilung der Schwangerschaft innerhalb der 2 Wochenfrist auch mitgeteilt. Sämtliche Frsiten wurden eingehalten.

Was bedeutet aber nun, dass es gut für mich aussieht? Wird die Kündigung nun zurückgezogen oder wollen die mich mit 500 € oder so abspeisen??

MenschMitPlan  20.02.2017, 13:19
@Oregano13

Die Kündigung ist dann unwirksam und auch nicht möglich. Rein rechtlich würde das Arbeitsverhältnis einfach weiterbestehen. Was du da jetzt noch rausholen kannst, wäre am besten mit einem Rechtsbeistand (Anwalt, Gewerkschaft) abzusprechen. Ich glaube aber nicht, dass es auf eine Weiterbeschäftigung hinausläuft.

Hast du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft rechtzeitig mitgeteilt?

Wenn ja, dann hast du nichts zu befürchten. Dann ist die Kündigung unwirksam und dein Arbeitsverhältnis geht weiter.

Es könnte natürlich auch sein, dass dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Den würde ich mir aber zweimal überlegen, denn dadurch verlierst du auch deinen Anspruch auf den Arbeitsplatz nach der Entbindung. 

Oregano13 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 13:05

Schwangerschaft wurde rechtzeitig mitgeteilt. Rein rechtlich sieht es gut aus.

Ja. Eben. Das ist die große Frage... Was soll ich tun? hmmm...

Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch in der Probezeit.

Dass du fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben hast, hast du ja in einem Kommentar schon klargestellt.

Aber hast du deinen AG auch über deine Schwangerschaft informiert, als du davon erfahren hast?

Oregano13 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 12:57

Ich habe zusammen mit der Kündigungschutzklage die ich 13 Tage nach Erhalt der Kündigung erhoben habe, gleichzeitig meine Schwangerschaft mitgeteilt und damit auch die 2 Wochenfrist eingehalten.