Wäre ein Handy mit sich tragen am arbeitsplatz ein Kündigungsgrund?
Ich hatte heute während meiner Probezeit mein Handy in der Hosentasche vergessen. Darauf habe ich anschiss bekommen. Weil es verboten ist bei mir im Arbeitsplatz ein Handy mit sich zu tragen.
Denkt ihr ob ich gekündigt werde?
10 Antworten
Das denke ich nicht. Man hätte Dir als erstes eine Abmahnung aussprechen müssen und im Wiederholungsfall könnte die Kündigung erfolgen!
Hab also künftig Deine Gedanken beisammen und denke daran, was und was Du nicht tun solltest!
in der Probezeit braucht der AG bei der Kündigung keinen Grund anzugeben
Gilt das Kündigungsschutzgesetz, dürfen Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur dann kündigen, wenn die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ ist – und zwar durch „Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des ...10.02.2020
Ordentliche Kündigung: Was Arbeitgeber wissen müssen | impulse
www.impulse.de › rechtsratgeber › ordentliche-kuendigung
*autsch* Wer hat Dir denn den Müll erzählt? Natürlich bedarf die Kündigung des AG ausserhalb der Probezeit einen Grund. Wir sind in Deutschland, nicht den USA oder Bangladesch.
Du musst schon richtig lesen!
In der Antwort steht, der Arbeitgeber brauche (gegenüber dem Arbeitnehmer) keinen Grund "anzugeben".
Einen Grund angeben zu müssen (oder eben nicht), ist etwas völlig Anderes, als einen Grund haben zu müssen!!
Einen Grund angeben muss der Arbeitgeber (oder umgekehrt auch der Arbeitnehmer) nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund - aber nur auf Verlangen unverzüglich schriftlich.
autsch* Wer hat Dir denn den Müll erzählt?
Bevor Du Dich so weit aus dem Fenster gelernt hast (und rausfällst), hättest Du erst einmal sorgfältiger lesen sollen!
In der Antwort steht, der Arbeitgeber brauche (gegenüber dem Arbeitnehmer) keinen Grund "anzugeben".
Einen Grund angeben zu müssen (oder eben nicht), ist etwas völlig Anderes, als einen Grund haben zu müssen!!
Einen Grund angeben muss der Arbeitgeber (oder umgekehrt auch der Arbeitnehmer) nur bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund - aber nur auf Verlangen unverzüglich schriftlich.
Alles klar jetzt?
Nachtrag:
Im Übrigen hat das alles nichts mit der Tatsache "Probezeit" zu tun; die ist einzig und allein von Bedeutung wegen der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist.
Tja, den Prozess hat die Firma XXX-Consulting ./. HolgieXX aber 2006 verloren. Die hatten auch geglaubt sie müssen keinen Grund angeben. Und damit war die Kündigung hinfällig und das herauskaufen teuer.
Die Gründe für eine ordentliche Kündigung müssen dem Gekündigten bei der Kündigung nicht mitgeteilt werden!!!
Selbstverstandlich hat der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage dem Gericht die Gründe zu nennen und sie zu belegen.
Du hast das Verfahren mit absoluter Sicherheit nicht deshalb gewonnen, weil der Arbeitgeber Dir die Gründe nicht mitgeteilt hat, sondern wohl deshalb, weil er sie dem Gericht nicht schlüssig darlegen konnte, die Kündigung also nicht sozial gerechtfertigt war.
Steht in deinem Arbeitsvertrag das du das nicht bei dir führen darfst wen nicht würde ich das mal auch sagen solange du es nicht in der Arbeitszeit benutzt ist sonst alles in Ordnung!
Wurde dir den auch die Handynutzung in der pause versagt!
Selbst wen gib es auch ausnahmen zb wen man kinder hat muss man auch auf der arbeit erreichbar sein! Das heist entweder hat man einen nummer wo dan zb die schule anrufen kann!
Nur weil du es in der Tasche hast hat keiner ein recht die zur sau zu machen was anderes wäre es wen du es benutzen würdest!
Auch spinds sind nicht sicher und da ein extrem teuere Handy zu lassen würde ich auch nur dan tun wen die firna dan aufkommt für ein geklautes handy!
Früher als es noch keine Handys gab hatten die Leute auch Kinder und die gingen in die Schule ohne daß ihre Eltern rund um die Uhr erreichbar sein mußten.
Bei gewissen Berufen ist ein Handy einfach nicht erlaubt, zB. wenn durch die Signale Betriebsanlagen gestört werden können und da ist es vollkommen egal ob man es in der Hosentasche, der Handtasche oder sonstwo rumträgt.
Ich weiß nicht so genau, ob es in meinem Vetrag steht aber ich wurde halt geschult dafür.
In der Pause ist es erlaubt, dass Handy zu benutzen.
Ich habe es nicht mal einmal in meiner Arbeitszeit angefasst.
Du hast sowas von recht. Es lag nur in meiner Hosentasche.
Okay, danke. Ich weiß nicht ob, ich das so sagen kann während meiner Probezeit der Chefin.
Also dass mein Handy zu teuer ist und spinds halt nicht genug sicher sind um mein Handy dort zu lagern. Es sei denn die Firma bezahlt mir mein Handy bei Diebstahl.
Vertraue niemals auf jemanden, mit so einer Rechtschreibung....
Da der Arbeitgeber während der Arbeitszeit weisungsbefugt ist, legt er nicht nur fest, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Festlegungen über die Art und Weise können beinhalten, dass das Telefon zum Arbeitsbeginn im Spind verbleiben muss und in den Betriebsräumen nicht benutzt werden darf.
Der Arbeitgeber muss aber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer im Notfall erreichbar ist. Das muss nicht durch das Smartphone passieren. Auch der Festnetzanschluss der Firma kann das ausreichend sicherstellen.
https://www.arbeitsrechte.de/handyverbot-am-arbeitsplatz/
Es geht dabei auch um Betriebsgeheimnisse und das der Arbeitgeber verhindern möchte das Bilder mit dem Handy gemacht werden können.
- Wenn dir der Arbeitgeber verboten hat, das Handy während der Arbeitszeit bei dir zu tragen, und du es einmal aus Versehen in der Hosentasche vergisst, wird es wohl erst mal eine Ermahnung und nicht sofort eine Kündigung geben.
- Während der Probezeit kannst du jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wenn du dem Arbeitgeber glaubhaft machst, dass es ein Versehen war, und sowas nicht nochmal vorkommt, wird er dich aber vermutlich nur wegen dem Handy nicht kündigen, wenn er ansonsten mir dir zufrieden ist.
Der Arbeitgeber braucht bei einer ordentlichen Kündigung nie einen Grund gegenüber dem Arbeitnehmer anzugeben - so wenig wie umgekehrt.