Bin ich von der Cresces Technologie GmbH & Co. KGaA betrogen worden
Kann mir jemand helfen....
ich habe im Jahr 2011 (als ich sehr Jung uns unerfahren war/bin) Aktien der Cresces Technologie GmbH & Co. KGaA gekauft, zuerst klang das alles sehr viel versprechen aber so langsam habe ich meine Zweifel da man niemanden mehr telefonisch oder per mail erreicht. Was kann ich jetzt nur tun? Bin ich mein Geld los? Habe ich noch ne Chans das Geld wieder zu bekommen.?
3 Antworten
Das ist der "graue Kapitalmarkt", das Geld bist du wahrscheinlich los. So etwas ist mir auch mal passiert Anfang der 90er Jahre, und die vermeintlichen "Retter" haben dann auch noch in die eigene Tasche gewirtschaftet (dabei klang anfangs alles sehr plausibel). Versuche, Kontakt mit anderen Anlegern aufzunehmen und stellt gemeinsam Strafanzeige. Dies hilft aber auch nur, wenn nachweislich Betrug vorliegt - wenn nur Schlamperei vorliegt, kannst du allenfalls versuchen, das Geld über den Gerichtsweg wiederzubekommen. Ob das dann nicht zu teuer wird, musst du selbst entscheiden.
Anlagen auf dem "grauen Kapitalmarkt" sind immer riskant, auch wenn vieles plausibel klingt. Schließlich muss man sich darauf verlassen können, dass die Gelder tatsächlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden, und wenn dann noch der Aufsichtsrat schläft (wie in meinem Fall), dann kann man schon eine Menge Geld verlieren. Seitdem lasse ich die Finger von allem, was nach Aktien aussieht und bin damit ganz gut gefahren.
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 151/14 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60303 eingetragenen CRESCES Technologie GmbH & Co. KGaA, Berliner Allee 48, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die CRESCES Management GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Albrecht Reinicke und Florian H.W. Schmidt Ist am 07.08.2014, Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO). 504 IN 151/14 Amtsgericht Düsseldorf, 06.08.2014
aber: Aktionäre können keine Insolvenzforderungen anmelden
Verkaufen, solange es überhaupt geht. Bei Verlusten aus Aktienkäufen gibt es i.d.R. keinen Schadenersatzanspruch.