Bin ich noch Berufsschulpflichtig dieses Jahr ( Bayern)?
Moin
Zu meiner Geschichte,
2010 betritt ich die Grundschule auf einer Förderschule. Nach der ersten Klasse kam ich in einer Klasse die 1Aa hieß also musste ich somit 2 mal die Klasse machen, anschließend ging ich normal bis zur 9. Klasse. Nach meinem Abschluss machte ich eine duale Ausbildung zum Verkauf die ich anschließend abbrach am Ende des ersten LJ.
Jetzt bin ich in meiner dualen Zweitazsbildung im ersten LJ aber da überlege ich auch die abzubrechen wegen einigen Gründen und möchte dann im Herbst normal bei meinem Verwandten arbeiten. Die Frage nun bin ich Berufsschulpflichtig damit. Die Frage geht mir deshalb so durch den Kopf da ich nach der normalen ersten Klasse nochmal die erste Klasse ja machen musste aus Pflicht da dies zumindest in Bayern für Förderschüler Pflicht ist und ich nicht wusste ob das zu den Schuljahren mitgezählt wird.
Und dieses Jahr werden das ja 12 Jahre theoretisch. Bin ich tatsächlich dann Frei? Meine Berufsschule meinte ich bin dann ab den Sommerferien nicht mehr Berufsschulpflichtig. Kennt sich damit einer aus ?
2 Antworten
Deine aktuelle Ausbildung ist keine "Zweitausbildung", da du die erste ja nicht abgeschlossen hast.
Die Berufsschulpflicht besteht in Bayern zwar grundsätzlich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, es gibt aber ein paar Ausnahmen.
Beispielsweise:
Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden ... 2. nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht. (Art. 39 (4) Nr. 2 BayEUG)
Beispielsweise ein Arbeitsvertrag.
Ah okay top danke
Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun bzw. zehn Schulbesuchsjahre (siehe Aufstellung der einzelnen Bundesländer).
Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach neun bzw. zehn Schulbesuchsjahren bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach der Klasse 9 bzw. 10 enden kann, obwohl die Schule erst acht oder neun Jahre lang besucht wurde.
Quelle: Schulpflicht (Deutschland) – Wikipedia
Ich würde Dir raten: Drück noch weiterhin die Schulbank, wenn Du es nicht schaffst dies selbst zu recherchieren...
Die Frage bezog sich allerdings auf die Berufsschulpflicht, nicht auf die Vollzeitschulpflicht.
Für Dich gilt das Gleiche
Klickt man halt mal auf den Link und stöbert sich durch. Scheint ja mittlerweile umzugreifen...
Was genau ist ein Beschäftigungsverhältnis? Also was ist damit in dem Sinne gemeint?