Berufsschulpflicht erfüllt ohne das BVJ (Berufs Vorbereitungs Jahr) zu bestehen?

2 Antworten

Ja, hast Du. Es ist wie bei der klassischen Schulpflicht, die je nach Bundesland neun oder zehn Jahre dauert. Da spielt es auch keine  Rolle, ob Du sitzengeblieben bist oder ob Du ein Abschluß- bzw. ein Abgangszeugnis bekommen hast. Wenn die neun bzw. zehn Jahre rum sind, ist die Regelschulzeit beendet.

Entscheidend bei der Berufsschulpflicht ist die Beendigung des Schuljahres in dem Du 18 geworden bist. Wie Du die Schulpflicht beendest, ob mit oder ohne Abschluss ist egal.

Das BVJ dient wie alle weiterführenden Schulen dazu, die Menschen bis zu ihrer Volljährigkeit in irgendeine Art von Ausbildung zu zwingen.

Gruß Matti

Hallo!

Normalerweise ist die Berufsschulpflicht mit dem 18. Geburtstag erfüllt. Um "Maßnahmen" kommt man nur herum, wenn jemand zu krank ist und ein ärztliches Gutachten das nachweisen kann -----> ist aber ein behördlicher Kraftakt, einer meiner Freunde musste das damals tun.

Wenn du das BVJ nicht bestanden hast, ändert das an der grundsätzlichen Lage nix: Sobald du 18 bist, ist die Berufsschulpflicht beendet und was du machst bzw. womit du dein Einkommen bestreitest liegt dann an dir, man kann dich also nicht mehr zwangsweise in Maßnahmen stecken. Es sei denn, du beziehst Leistungen der Agentur für Arbeit, die an Maßnahmen geknüpft sind.