Bin ich nach 6 Wochen Krankschreibung vom Arbeitsamt abgemeldet?
Ich wurde am 04.08. operiert. Da ich jetzt aber für das Arbeitsamt momentan nicht vermittelbar bin, wollten die eine Krankschreibung. Heute habe ich nochmal eine Verlängerung bekommen bis zum 20.09. .Am 15.09. wären es 6 Wochen gewesen. Melden die mich dann ab oder was passiert jetzt mit meiner Arbeitslosigkeit? Kennt sich vielleicht jemand von euch aus damit?
2 Antworten
Wenn man arbeitet, kommt man nach 6 Wochen ja von Lohnfortzahlung auf Krankengeld von KLrankenkasse. vermutlich ist das bei ALG ähnlich?
Hab grad gegoogelt. ja, guick mal:
http://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit/
Bachte das mit der Rückmeldung dann unbedingt!
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sindSind Sie während der Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen krank oder auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge-
oder einer Rehabilitationseinrichtung, dann erhalten Sie nach
den sechs Wochen in der Regel Krankengeld. Es wird für maximal 78 Wochen von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Dazu müssen Sie aber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Sie erhalten als Krankengeld aber nur den Betrag, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld bekommen haben (§ 47b SGB V). Das Arbeitsamt informiert die Krankenkasse. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III,damit ist der Leistungsbezug beim Arbeitsamt zunächst einmal beendet.
Nach Ablauf des Krankengeldbezugs können Sie wieder
Arbeitslosengeld für die Restdauer beziehen. Die Tage mit Krankengeld
verlängern also genau genommen nicht die Zeit, in der Sie
Arbeitslosengeld beziehen können, sie mindern den Anspruch aber auch
nicht - anders als bei der Leistungsfortzahlung.
Nach dem Ende des Bezugs von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Den erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld sollten Sie spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug stellen, also direkt nach Ende der Arbeitsunfähigkeit.
du bist nicht abgemeldet, es sei denn du brauchst keine leistungen mehr und lebst ohne geld und krankenversicherung.