Darf mein Chef von mir verlangen, dass ich Samstag arbeiten komme?" wurde beantwortet!
In meinem Vertrag denn ich mit meiner Firma habe steht das ich eine 40 stunden Woche habe, diese leiste ich von Mo bis Fr (Des weiteren steht auch dirn das "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen auf Verlangen der Arbeitgebers Mehrstunden (Übrstunden) zu leisten.". Nun verlangt mein Chef das ich auch Samstags zum arbeiten in denn Betrieb komme, diese zeit wird zwar mit +25% auf mein Überstundenkonto gutgeschrieben aber Auszahlen oder abbummeln kann ich diese nur auf anfrage. Vor einigen Tagen bekamm ich einen Zettel auf dem aufgelistet war, an welchen Samstagen ich zur arbeit erscheinen zu habe und wenn ich mich daran nicht halten würde bekäme ich eine Abmahnung. Ist das rechtens???
Diese frage wurd mir schon beantwortent: Ja das darf er.
Doch ich habe noch einige zusätzliche Fragen: Grundsätzlich wird bei uns samstag nicht gearbeitet. es geht hierbei immer um die Vorarbeit für die nächste woche. Ps. wie lange vorher muss er soetwas anordnen damit es rechtskreftig ist denn ich hatte mich an einem dieser Samstage schon verplant, habe ich einen anrecht darauf meinem termin nachzugehen oder muss ich arbeiten? Ps darf er unseren Lehrling auch zur Samstag's arbeit "zwingen" eigentlich doch nicht!
2 Antworten
Es kommt nicht darauf an, ob der Samstag gesetzlich ein Werktag ist, an dem natürlich gearbeitet werden darf, sondern grundsätzlich ist entscheidend, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Wenn Du eine 40-Stunden-Woche mit einer Verteilung auf die Tage Montag bis Freitag vereinbart hast, dann ist der Samstag für Deinen Chef tabu - da hilft auch das so viel gepriesene Direktionsrecht des Arbeitgebers nichts!
Das gilt unter diesen Voraussetzungen auch für die Einteilung auf einen Samstag zur Vorarbeit für die folgende Woche!
Der Samstag ist gesetzlich ein Werktag (übrigens: der 24. 12. und der 31. 12. sind auch Werktage).
Deine Chef hat das sogenannte Direktionsrecht und hat damit die Möglichkeit Dich verbindlich zur Arbeit am Samstag einzuteilen. Es sei denn, es stünde in Deinem Vertrag ausdrücklich, dass Samstag keine Arbeitsverpflichtung sein. Es gibt gesetzlich keine 5-Tage-Woche. Das Arbeitszeitgesetz wird Dein Chef einhalten, es enthält auch für Sonntage genug Ausnahmeregelungen. Das gilt auch für den Lehrling.
Die Bezahlung und die Regelung zum Abbummeln ist korrekt. Wichtig ist aber, dass Du Deine Freizeit auch im voraus planen kannst, also der Dienstplan frühzeitig bekannt gegeben wird. Der Betriebsrat (falls Ihr einen habt) sollte das für Dich regeln. Genauere Auskünfte erhält Du von der Gewerkschaft.
Knurr Deine Chef also lieber nicht an, sondern mach ihn freundlich auf Deine Planungsprobleme aufmerksam, denn er ist in diesem Fall im Recht.