Bin ich als Verkäuferin verpflichtet, Kunden meinen Namen zu nennen?

10 Antworten

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Nein, das bist Du nicht. Der Kunde hat ein Recht den Namen (Firma), die Gesellschaftsform u.ä. des Vertragspartners zu erhalten. Diese Angaben findet man in den AGB´s. Dein Name und/oder deine Person haben keinerlei Einfluss auf die Geschäftbedingungen zwischen Kunde/Firma. In den vielen Firmen (Einzelhandel, Onlinehandel, Kundenbetreuung,ect..)wird es mittlerweile so geregelt das die Angestellten einen "Tarnnamen" bekommen. So fühlt sich der Kunde wohler, da er einen namentlichen Ansprechpartner hat. Die Privatsphäre des/der Angestellten bleibt hierdurch jedoch gewahrt.

LG aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike Baask

Mir persönlich es es egal ob der mir Gegenüberstehende ein Namensschild trägt oder nicht. Das sollte aus Datenschutzgründen jedem selbst überlassen werden. In den meisten Geschäften mit Kundenkontakt wird auf Wunsch ein Phantomname vergeben. Bei der bayerischen Polizei z.B. ist zum Schutz der Person das tragen eines Namensschildes vom Dienstherrn nicht erwünscht. In Krankenhäusern reicht es völlig aus wenn das Pflegepersonal den Vornamen auf dem Namensschild trägt. z. B Schwester Maria oder Pfleger Sven. Im Bahn wie im Busverkehr werden von den Angestellten die ihre Identität schützen wollen häufig Phantomnamen genutzt um ihre Identität zu schützen, besonders wenn sie einen seltenen Namen tragen. Gerade hier kommt es immer häufiger vor das sich ungerecht behandelte "Kunden" an demjenigen rächen wollen. Indem sie sich über Internetforen wie Facebook oder Telefonbuch die Privatadresse des Kundenbetreuers ausmachen. Platt gestochene Autoreifen, Kotverschmierte Haustüren, übergriffe, sowie lästige Anrufe etc. sind hier keine Seltenheit mehr. In nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Betrieben sehe ich hier jedoch keine Problem, wenn das Tragen eines Namensschildes erforderlich wäre.

Grundsätzlich müssen Sie sich nicht jedem Kunden namentlich vorstellen.

In manchen Geschäften müssen Verkäufer(innen) Namensschilder tragen.

Falls Sie kein Namensschild tragen, kann es ratsam sein, wenn Sie dem Kunden auf dessen Verlangen Ihren Namen nennen, sofern er dies begründen kann. Eine Begründung wäre beispielsweise eine Beschwerde wegen schlechter Bedienung.

Normalerweise sollte so eine Fragestellung einheitlich geregelt werden, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, in welchen Fällen Sie Kunden Ihren Namen nennen sollen.

Peter Kleinsorge

nee eigentlich nicht,bei uns wollen die das auch,machen wir aber nicht denn wer will schon beim bezahlen mit dem namen angesprochen werden,wenn es andere auch hören können

Fragant007  17.02.2011, 13:22

????

Hi,

heut zutage läuft doch jeder mit dem Namensschild rum und man braucht fast garnicht mehr fragen.Also nur so nach dem Namen fragt dann brauchst du das nicht zusagen wegen Datenschutz.Ich find das auch nicht gut das jeder mit dem Namen vor der Brust rumläuft ,eben wegen dem Datenschutz.Jeder X Beliebiger kann meine Adresse rausfinden.

Peppers 
Beitragsersteller
 17.02.2011, 12:46

wir müssen zum glück kein namensschild tragen.

Pifendeckel  17.02.2011, 12:56
@Peppers

Dann sei froh