bin ich als Prokurist verpflichtet, jeden Geschäftsbrief mit dem Zusatz ppa zu unterzeichnen?
12 Antworten
Meines Wissens ist die Erklärung der Prokura im Schriftverkehr zwischen Firmen, also im Aussenverhältnis, zwingend.
Allerdings dürften auch Deine Unterschriften ohne diesen Zusatz akzeptiert werden und rechtsgültig sein.
Wohl nur, wenn du diese Briefe in deiner Eigenschaft als Prokurist unterzeichnest.
Ja, ist Pflicht. du musst deine Stellung im Betrieb dokumentieren
wenn du ein einzelprokura hast, dann JA ... bei gesamtprokura wohl nicht (abhängig vom inhalt des schreibens, denn dann wäre(n) ja weitere unterschrift(en)erfoderlich um rechtskräftig zu unterschreiben ... wie zb bei einem insolvenzantrag ....
Kürzel wie "ppa." kennzeichnen rechtlich verbindliche Vertretungsvollmachten. Alle Dokumente mit Außenwirkung müssen die Unterschrift und den entsprechenden Zusatz enthalten.
Nach § 53 Abs. 2 HGB hat der Prokurist seine Namensunterschrift unter Angabe der Firma zu zeichnen.