Bildschirm vom LCD Fernseher kaputt gemacht, zahlt Haftpflichtversicherung?
Hallo :-)Bitte entschuldigt als erstes den langen Bericht, aber ich muss das genau erzählen. Mir ist was total Dummes passiert und ich wäre froh wenn ihr mir helfen könntet. Und zwar folgendes.. Ich war bei meiner Nachbarin zum Kaffee eingeladen. Als ich bei ihr ankam war sie noch beim Kaffee machen, also ging ich schon mal vor in die Stube. Sie hat auf ihrem Sofa immer mehrere Wolldecken ausgebreitet liegen wegen ihrer Katzen. Als ich mich dann auf das Sofa setzte gab es ein "knacktig-knirschiges" Geräusch (kann's nicht anders beschreiben) und ich spürte einen Widerstand unter mir. Ich nahm die Decke zur Seite und darunter lag ein TV-Gerät. Da ich mich leider auch mit etwas Schwung hingesetzt hab hat der Fernseher nun einen ordentlichen "Knacks" und der Bildschirm ist hell. Meine Nachbarin hatte den Fernseher vorübergehend auf das Sofa gelegt und zum Schutz eine Decke darüber. Sie hatte nur leider nicht daran gedacht mir das zu sagen. Das Gerät ist 1 Jahr alt und hat ca. 900€ gekostet. Mein Sohn den ich dann in Panik angerufen hab meint ich soll das meiner HaftpflichtVersicherung melden. Problem ist aber das es keinen Beleg bzw. Rechnung mehr für den Kauf gibt. Und der Laden (Telepoint) wo der Fernseher gekauft wurde musste dies Jahr wegen Konkurs schließen. Sonst hätte man ja da wegen einer Ersatz-Rechnung fragen können. Was ist eure Meinung dazu!? Was soll ich tun!? Vielen herzlichen Dank schon mal für euren Rat und eure Hilfe!!
3 Antworten
das kann sich die Dame unter Eigenverschulden anrechnen lassen, kein Mensch vermutet auf nem Sofa unter Decken einen TV - das wird auch deine Haftplicht abwehren
Ja, da hast du wohl recht. Meine Nachbarin macht sich selbst aber auch schon die größten Vorwürfe das sie mich nicht vorher darauf hingewiesen hat.
Dich trifft kein Verschulden und somit haftest du überhaupt nicht. Niemand muss damit rechnen, dass man einen Fernseher beschädigt wenn man sich auf ein Sofa setzt...
Somit musst du den Schaden auch nicht begleichen. Deine Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz in Form der Abwehr der unberechtigten Schadenersatzansprüche.
Du musst nur deiner Versicherung melden, was dir in der fremden Wohnung passiert ist - zusammen mit den Kontaktdaten deiner Nachbarin. Die VS wird sich dann mit ihr in Verbindung setzen und von ihr alle nötigen Unterlagen anfordern, um den Zeitwert zu erstatten.
Ob und wie die Nachbarin den Zeitwert nachweisen kann ist nicht dein Problem. Vermutlich wird die VS ihr sogar grobe Fahrlässigkeit unterstellen, wenn sie sich Besuch einlädt und den Fernseher in der geschilderten Art platziert. Da könnte man schon Vorsatz unterstellen und du bist in die Falle getappt.
Das will ich nicht unterstellen, auch die Absicht nicht, aber es war zumindest extrem leichtsinnig, das Teil so abzulegen.
Ich hab ja selbst das Geräusch gehört als ich mich drauf gesetzt hab. Außerdem kann ich meiner Nachbarin wirklich soweit vertrauen das sie mit mir so etwas nicht abziehen würde.
meinst der war vorher schon putt :o ob das Schadensbild dazu passt ...