Haftpflichtschaden am neuen Fernseher der im Sonderangebot war. Er kostet jetzt wieder 200€ mehr. Wie viel zahlt die Haftpflichtversicherung?
Rechnung ist 2 Wochen alt. Display komplett gerissen. Bekomme ich nur den Sonderangebotspreis ersetzt oder eventuell den Wiederbeschaffungswert?
6 Antworten
Den Zeitwert, welcher unabhängig von irgendwelchen Sonderangeboten ist. Wenn du den Fernseher bei einer Verlosung gewonnen hättest, würdest du ja auch nicht 0€ bekommen nur weil du nichts für den bezahlt hast.
Dir steht so viel zu, dass du das selbe Modell mit selbem Alter nach aktueller Marktlage wieder kaufen könntest.
Aus dem Text kann ich keinen Haftpflichtschaden erkennen!
Außerdem würde nur der Zeitwert bezahlt und den Rechnungsbeleg solltest du vorlegen, denn sonst besteht die Möglichkeit, dass die Erstattung von viel niedriger ist.
Und wie kommst du auf solch eine Idee?
Auch Versicherungsunternehmen können im Internet recherchieren wie Fernseher angeboten werden.
Und beim Zeitwert werden natürlich auch Sonderpreise berücksichtigt.
Du kriegst den Zeitwert des Gerätes. Dieser liegt bei Neugeräten meist bei knapp 100% des Kaufpreises.
Wenn es sich um Schäden aus Gefälligkeitshandlungen handelt, vorher schauen ob die HPV dies abdeckt.
Also gibt es wohl auch nur den Kaufpreis zurück und nicht den aktuell 200€ teureren Wiederbeschaffungswert nehme ich an
Ohnehin grundsätzlich den Zeitwert. Wenn du keine Rechnung vorlegen kannst, kann die Regulierung um 50 % gekürzt werden.
Wer hat den Schaden verursacht?
Du selbst? Dann zahlt deine Haftpflicht da gar nichts
Schon klar. Das war nicht Frage. Es geht um den Sonderangebotspreis auf der Rechnung und den 200€ teureren Wiederbeschaffungswert.
Du musst die Rechnung vorlegen. Es gilt "Bereicherungsverbot"
Ob es ein Haftpflichtschaden ist spielt keine Rolle (es ist definitiv einer.) Mein Anliegen ist, dass der Zeitwert höher ist als der Originalpreis.