Bibliothek Schulden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn eine Forderung gestellt worden wäre, wäre sie verjährt.

Die Bibliothek wird sich freuen, wenn sie das Buch zurückerhält und hoffentlich keinen Ärger machen, es sei denn es sitzt eine kleine hunterfünfzigprozentige Angestellte am Empfangsthresen. Aber die Sache ist nach drei Jahren verjährt gewesen ab Beginn des Folgejahres der "Schuld".

Manche schicken in solchen Fällen wiedergefundene Bücher anonym zurück - wenn auch wahrscheinlich nachvollziehbar wäre, wer der letzte Entleiher war.

Das Buch wird längst aus dem Bestand rausgenommen worden sein. Wenn du Anstand hast, gehst du hin und entschuldigst dich. Normalerweise müssen die Eltern für ihre Kinder eine Erlaubnis zur Nutzung unterschreiben und haften dann auch für die Kosten.

In meiner Bibliothek würde man die Kosten nicht mehr verlangen, das handhabt aber jede anders. Hingehen und sich entschuldigen, das Buch natürlich mitnehmen, ist für mich das mindeste.

Die meisten Bibliotheken hätten eine Mahnung geschickt. Vielleicht war bei eurer Adresse ein Tippfehler o.ä.

Das Buch zurück bringen ja, aber bekannt machen würde ich mich deshalb nicht mehr.