Darf die Sparkasse ohne Vorwarnung einfach ein Konto sperren?
Eben rief mich meine Mutter an, das die Sparkasse einfach ohne Vorwarnung das Konto gesperrt hat. Dürfen die das so einfach?
Muss dazu erklären, das mein Vater vor 3 Wochen verstorben ist, und er auch eine Menge Schulden hinterlassen hat. Nur ist dieses Konto aber das, wo die Renten eingegangen sind, und alle laufenden Kosten abgebucht werden.
Hätte die Sparkasse nicht zuerst um ein Gespräch mit meiner Mutter bitten müssen? Meine Eltern haben dieses Konto schon ewig bei der Sparkasse, sind dort also schon jahrelang Kunden.
6 Antworten
Ja, das darf die Bank, wenn gegen die AGB's der Bank Verstöße vorliegen. Was die Bank nicht kann, ist die Rente deiner Mutter einzubehalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt damit bestreitet. Die Bank wird wohl erst versuchen die Rente einzubehalten, ihr musst dagegen aber Einspruch erheben. Mein Tipp: Ruft doch mal die Bank an und fragt, wo es brennt. Setzt euch mit der Bank zusammen und handelt eine annehmbare Lösung aus. In solchen Fällen sind die Banken bereit auf ein teil der Forderung zu verzichten, wenn ihr eine geringe Rate (z.B. 50,- EUR) vereinbart. Die Banken sitzen meist am längeren Hebel, sind aber auch nur Menschen, mit denen man reden kann. Mit der Sperrung wollen die Banken euch zu Kommunikation zwingen. Also, anrufen und verhandeln.
Es kommt auf den Grund der Sperre an. Einfach so machen die das auf keinen Fall. Da muss es noch einen Hintergrund (3. Person, Amt, Gericht...) geben die das veranlasst haben.
Es reicht, dass die Bank vom Ableben ihres Kunden durch die Todesanzeige in der Zeitung erfährt.
Eine Sperrung ist bei Tod üblich.
Die Sparkasse sperrt nicht ohne triftigen Grund. Meist liegt in solchen Fällen eine Pfändung vor. Also am nächsten Öffnungstag hin zur bank und nachfragen. Außerdem ist ein brief unterwegs von der Bank wo der grund der Sperrung angegeben ist. Wird sicher am Montag ankommen. Sollte es eine Pfändung sein, dann sofort mit dem Pfänder in Verbindung setzen und die Lage erklähren. Auf jeden Fall steht ihr ein Selbstbehalt zu.
Komisch ist immer nur das es am Wochende passiert. Aber das soll wohl immer so sein.
Sobald ein Kontoinhaber verstirbt und niemand da ist, der eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzt, wird ein Konto gesperrt.
Es war ein gemeinsames Konto, also hat ja meine Mutter die Vollmacht. Sie war darüber hinaus auch als Betreuerin für meinen Vater vom Amtsgericht bestellt.
Wenn viele Schulden da waren, kann es auch sein, dass das Konto gepfändet wurde.
Dann müsste sie aber entsprechende Briefe bekommen haben.
"Einfach so" machen die Sparkassen selten was.
Es kann durchaus auch sein, dass die Mutter als Bürge unterschrieben hat.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2763195
Nach diesen Zeitungsartikel, hätte die Sparkasse nicht so einfach sperren dürfen, da es ein Gemeinschaftskonto war.
Die Sparkasse darf das. Deine Mutter sollte sich sofort mit einem Erbschein an die Sparkasse wenden. Oder eben bei Schulden das Erbe ausschlagen.
Vollkommen richtig