Leihbücher nicht zurückgeben?

9 Antworten

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Mach dir keinen Kopf, für die Bibliotheksmitarbeiter ist sowas alltäglich. Ich arbeite in einer Bib. und finds imemr wieder amüsant wie sehr die Leute sich schämen obwoh mir das voll am A*** vorbeîgeht ob die Leute Bücher verschlammt haben oder sonst was. Einfach hingehen, sehn ob die noch daten im PC haben, nach 8 jahren könnte es auch sein, dass deine Daten bereits gelöscht wurden und die somit sowieso keine Infos mehr darüber haben und wenn doch, dann musste einfach nur die Gebühren bezahlen. Keiner wird dir den Kopf abreißen

mychrissie  26.10.2012, 10:51

Entschuldige die Frage, aber wie hast Du es bei Deiner Rechtschreibung geschafft, dass man Dich in die Nähe von Büchern lässt?!

SuicideSquad  26.10.2012, 11:13
@mychrissie

Was genau ist denn an meiner Rechtschreibung auszusetzen? Ja, ich gebe zu, dass ich ein paar Flüchtigkeitsfehler gemacht habe. Das hängt damit zusammen, dass ich schnell schreibe und man dann z.B. die Feststelltaste nicht lange genug gedrückt hält, um einen Buchstaben groß zu schreiben. Ich lektoriere meine Texte hier nicht nochmal, denn was ich sagen wollte wird wohl auch trotz der paar Fehler klar, oder?

Mal abgesehen davon, dass man heutzutage auch "Du" etc. eigentlich nicht mehr groß schreibt.

mychrissie  28.11.2012, 11:02
@SuicideSquad

Natürlich weiß ich, dass man heute Du und Dir nicht mehr groß schreibt. Ich habe das aber in voller Absicht gemacht, weil ich – trotz meiner Kritik – besonders höflich zu Dir sein wollte ;-)

Übrigens: Was haben Wörter wie "imemr" statt "immer" und "verschlammt" statt "verschlampt"" mit der Feststelltaste zu tun?

Aber Du hast recht. So schlimm ist Deine Rechtschreibung in der Tat nicht. Aber in diesem Forum liest man oft so haarsträubende Sachen, dass man inzwischen etwas überempfindlich reagiert, sorry!

Ja, verjährt, nach 3 Jahren, beginnend am Ende des Jahres, in dem du die Bücher hättest zurückgeben müssen. Die können aber auch einen Strafantrag stellen wegen Unterschlagung.

leichendieb  06.11.2013, 17:19

Hey ho !! Ich hab sou fast das gleiche problem, nur mit cds.die hab ich aus verschiedene biblo... aus rostock. Ich frag mich die ganze zeit wad passiert ... wenn du meinst 3jahre, dann is es jetzt dieses jahr(anfang nächste) alles vergessen ?!?! Und wohher weißt du das? Sry wegen der rechtschreibung

Gismau  25.10.2012, 23:01

Die Verjährung wird mit der Mahnung die sie bekommen hat gehemmt, (Verwaltungsrecht) siehe OVG

december 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 23:21
@Gismau

Das heißt was genau? Ist jetzt 8 jahre her, ca. mhm.

LonoMisa  26.10.2012, 21:16
@december

Der Anspruch dürfte verjährt sein.

Wenn die Sache passierte, als Du 10 warst und 8 Jahre zurückliegt, bist Du nzwischen volljährig: Also, benimm Dich bitte wie ein Volljähriger und trage die Konsequenzen, wie immer sie aussehen mögen, und nimm Dir k e i n Beispiel an Deinen Eltern, die m. E. in dieser Angelegenheit pädagogisch versagt haben. Aus den hier verzeichneten Ratschlägen sind - abgesehen von dem indiskutablen Beitrag von "SuicideSquad" - für Dich genug vernünftige und ehrenhafte Vorschläge zu finden. Gib Dir einen Ruck!

Du willst nicht darauf angesprochen werden? Ist Dir peinlich,? Na endlich. Leider nur, um wieder von der Allgemeinheit zu profitieren. Daß Du beim Verschlampen der Bücher erst zehn warst, entschuldigt Dich - ein bißchen. Aber deine Eltern, die die Mahnungen ja bekommen und gelesen haben müssen, nicht. Ich fände es nur sehr bedingt richtig, Dir wieder eine Bibliothekskarte zu geben. Es sei denn, Du stehst zu Deinem Fehler und bist bereit, wenigstens eine Art von Wiedergutmachung zu leisten. Aber einfach nicht darauf angesprochen werden,`Das ist ganz schön bequem - nur; wer garantiert dann der Bücherhalle, daß die Bücher nicht wieder irgendwo verschwinden und sich der ganze Zirkus wiederholt? Also, ran und durch, es wird nicht den Kopf kosten!

wie alt bist du denn jetzt? :) ja, und wenn wird sicher auch nur ein tadel oder eventuell eine geldbuße auf dich bzw. deine eltern zukommen. diese kann nicht hoch sein, zumindest nicht höher als den wert der bücher. hast ja hoffentlich aus dem fehler gelernt, das du mit fremden sachen besser umgehen musst. ODER? ;-)

december 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 23:19

Bin jetzt 18 ^^ Danke.

Gismau  25.10.2012, 23:04

Die Geldbuße kann mehr als 20 x so hoch sein wie der Wert der Bücher.