Bezug von privater Berufsunfähigkeitsrente - müssen alle Arztbesuche bei der jährlichen Nachprüfung angegeben werden?
Guten Tag.
Meine private BU-Versicherung prüft jährlich nach, ob die BU weiter vorliegt, indem ich einen Gesundheitsfragebogen zugeschickt bekomme.
Ich bin aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig und beziehe Leistungen aus einer privaten Versicherung. Da ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, bin ich deswegen in ärtrztlicher Behandlung, habe dies aber nie der Versicherung mitgeteilt, weil ich ja nicht deswegen BU bin. Nun habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und da angegeben habe, dass ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, da es mich psychisch belastet (weiß gar nicht warum ich das gemacht habe, das wird ja eh nicht berücksichtigt). So und jetzt habe ich den Grad der Behinderung aufgrund meiner Erkrankung festgestellt bekommen und zusatzlich steht drauf, dass die Gesundheitsstörung wegen des unerfüllten Kinderwunschen nicht berücksichtigt werden kann. Jetzt schicke ich bei der Nachprüfung den Bescheid der BU Versicherung zu.
Meine Frage:
Können mir BU-Leistungen aufgrund dieser Nichtangabe gestrichen werden ? Ich muss ja nur Angaben machen von den Erkrankungen, die auch mit meiner Berufsunfähigkeit zusammen hängen oder? Oder hängt es indirekt zusammen, da ich davon noch zusätzlich psychische Belastungen bekommen habe und deswegen ja auch in Behandlung bin..
Vielen Dank.
2 Antworten
HAllo,
nein. Der unerfüllte Kinderwunsch führte nicht zur BU und war bei der Erstprüfung auch sicherlich nicht in deinen Akten zu finden.
Ausserdem hat der BGH gerade in diesem Jahr wieder einem Versicherten Recht gegeben, das seine nicht angegebene Erkrankng nicht ausschlagebend für seine BU ist. Der Versicherer muss weiter zahlen.
Beste Grüße
Dickie59
vielen Dank für den Stern und weiterhin alles Gute.
Hey nadyfee
Da ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, bin ich deswegen in ärtrztlicher Behandlung..
Du bist in ärztlicher Behandlung weil du schwanger werden möchtest oder bist du in psychologischer Therapie weil der Kinderwunsch def. nicht erfüllt werden kann?
So lange noch eine Chance auf Erfolg besteht wird das sowieso nicht anerkannt. Unerfüllter Kinderwunsch ist ein grausames Schicksal,keine Frage-nur ist es hier schwierig das in ein Schema für einen GdB zu bekommen. Der GdB ist klar definiert.
Grundsätzlich bist gegenüber der BU-Versicherung verpflichtet alle medizinischen Daten offenzulegen-ganz unabhängig von der persönlichen Relevanz und dem Antrag auf eine GdB.
Der GdB sagt nichts über deine Arbeitsfähigkeit/Berufsfähigkeit aus! Es gibt viele Menschen die mit eine GdB von 100 Vollzeit arbeiten. Für die Versicherungen ist der GdB nicht relevant.