bezahlte Rechnung, Nachzahlung
Hallo,
ich habe heute eine Nachforderung für eine Rechnung vom 24.05.2010 in Höhe von fast 400 € bekommen. Ein Handwerksbetrieb hatte diverse Sicherheitstechnik im Haus eingebaut. Zur damaligen Zeit hatte ich die Rechnung (~940 €) direkt beglichen.
Nun soll ich fast 300 € Montagelohn und 50 € für Kleinteile (hinzukommen noch jeweils die MwSt.) bezahlen (dies wurde auf der alten Rechnung vergessen). Seit August wohnen wir schon gar nicht mehr in dieser Wohnung. Wir haben uns dementsprechend mit unseren Nachmietern geeinigt diese Sicherheitstechnik im Haus zu belassen und uns Finanziell geeinigt. Muss ich demnach die heute gestellte Rechnung noch bezahlen.
Vielen Dank für eure Hilfe. Jens
4 Antworten
Verjährt ist der Anspruch nicht. Ob er generell gerechtfertigt ist könnte dir eventuell ein Anwalt oder die Verbraucherberatung sagen.
müsste verjährt sein, wenn zwischenzeitlich keine Rechnung oder Mahnung/Erinnerung gekommen ist. Du kannst Dich darüber bei der Handwerkskammer erkundigen.
müsste verjährt sein
Nein. § 195 BGB.
Kommt auf den damaligen Auftrag an. Wenn sich die Kosten daraus ableiten lassen und auf der ersten Rechnung eindeutig fehlen, könnte die Nachforderung berechtigt sein. Wenn zum Beispiel umfangreiche Montagearbeiten stattgefunden haben und als kostenpflichtig vereinbart waren, auf der ersten Rechnung aber nur das oder die Geräte aufgeführt waren, wird die Forderung wohl durchsetzbar sein.
Wenn die 940 Euro ein Pauschalbetrag waren, dann wird es der Firma nicht leichtfallen. die Nachforderung ausreichend zu begründen.
ich habe heute eine Nachforderung für eine Rechnung vom 24.05.2010 in Höhe von fast 400 € bekommen
Sauber.
Muss ich demnach die heute gestellte Rechnung noch bezahlen
Ja, denn Verjährung ist noch keine eingetreten (das wäre erst am 1.1.2014 der Fall). Der Unternehmer hat zwar eine OWI (-> § 14 UStG) begangen, aber das ändert nichts an der Bezahlpflicht des Auftraggebers.