Bezahlt mir das Amt unter 25 Jahren eine Wohnung?
Hallo, ich bin 23 Jahre alt und wohne zu Zeit in einem Wohnheim für Behinderte, doch möchte hier umbedingt raus, hab aber keine Arbeit und frage mich ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, stehe sogar mit einem Vermieter in Kontakt welcher da kein Problem sieht, bzw Auch Leute vom Amt nimmt, könnte jetzt am 6, 1 einziehen habe jedoch Angst das das Geld nicht bewilligt wird, geht sowas eigentlich schnell? Sind meine Sorgen berechtigt?
5 Stimmen
Wer zahlt denn jetzt?
Der Kostenträger, wer das auch immer sein mag, keine Ahnung wer das ist tut man Betreuer regeln so einem Wohnheim ist ja eigentlich auch viel teurer als eine eigene Wohnung
Wärst Du fähig alleine zu wohnen?
Auf jeden Fall, bin im Wohnheim eigentlich einer der fittesten bzw andere können noch nicht mal alleine einkaufen gehen oder kochen, trau ich mir zu, nur ob das amt mitspielt?
Und wozu dann noch einen Betreuer?
Er regelt nur den Behörden kram bzw Anträge stellen und so
Wenn Du alleine lebst, ist das alles DEINE Sache!!!
Er ist mein gesetzlicher Betreuer, also das macht er dann weiter
Hast Du schon geklärt? Also ob Du ihn dann noch hättest dafür?
Habe den erst mal 2 Jahre, vollkommen egal ob. Wohnheim oder eigene Wohnung, denn hatte ich schon als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe
5 Antworten
frage mich ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Die Regelbearbeitungszeit lfür einen Antrag iegt bei 4 - 6 Wochen, und das Jobcenter genehmigt Menschen unter 25 Jahren Lebensalter den Aus-/Umzug in eine eigene Wohnung, wenn ein sog. Härtefall vorliegt.
Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst bildest du mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft mehr, heißt die u25 regelung greift nicht mehr und dir steht ganz normal Hartz-IV (oder Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bei dauerhafter voller Erwerbsminderung) zu.
Falls die Bearbeitungsdauer wohl länger dauern wird kann ein Vorschuss beantragt werden
Wenn es das täte hätte ich es längst versucht. In bestimmten Situationen gibt es aber sicher Ausnahmen.
Um so etwas in Angriff zu nehmen hast du doch deinen Betreuer, der regelt das für dich
Deine Sorgen sind berechtigt. Dein Betreuer ist genau dafür da.
Du solltest das mit Ihm abklären.