Bezahlt mir das Amt unter 25 Jahren eine Wohnung?

Nein 80%
Ja 20%
Vielleicht 0%

5 Stimmen

Regina3  29.04.2022, 03:16

Wer zahlt denn jetzt?

Kitwo34 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 03:17

Der Kostenträger, wer das auch immer sein mag, keine Ahnung wer das ist tut man Betreuer regeln so einem Wohnheim ist ja eigentlich auch viel teurer als eine eigene Wohnung

Regina3  29.04.2022, 03:18

Wärst Du fähig alleine zu wohnen?

Kitwo34 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 03:20

Auf jeden Fall, bin im Wohnheim eigentlich einer der fittesten bzw andere können noch nicht mal alleine einkaufen gehen oder kochen, trau ich mir zu, nur ob das amt mitspielt?

Regina3  29.04.2022, 03:20

Und wozu dann noch einen Betreuer?

Kitwo34 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 03:21

Er regelt nur den Behörden kram bzw Anträge stellen und so

Regina3  29.04.2022, 03:22

Wenn Du alleine lebst, ist das alles DEINE Sache!!!

Kitwo34 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 03:23

Er ist mein gesetzlicher Betreuer, also das macht er dann weiter

Regina3  29.04.2022, 23:08

Hast Du schon geklärt? Also ob Du ihn dann noch hättest dafür?

Kitwo34 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 23:35

Habe den erst mal 2 Jahre, vollkommen egal ob. Wohnheim oder eigene Wohnung, denn hatte ich schon als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe

5 Antworten

frage mich ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Die Regelbearbeitungszeit lfür einen Antrag iegt bei 4 - 6 Wochen, und das Jobcenter genehmigt Menschen unter 25 Jahren Lebensalter den Aus-/Umzug in eine eigene Wohnung, wenn ein sog. Härtefall vorliegt.

Ja

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst bildest du mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft mehr, heißt die u25 regelung greift nicht mehr und dir steht ganz normal Hartz-IV (oder Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt bei dauerhafter voller Erwerbsminderung) zu.

Falls die Bearbeitungsdauer wohl länger dauern wird kann ein Vorschuss beantragt werden

Nein

Wenn es das täte hätte ich es längst versucht. In bestimmten Situationen gibt es aber sicher Ausnahmen.

Um so etwas in Angriff zu nehmen hast du doch deinen Betreuer, der regelt das für dich

Nein

Deine Sorgen sind berechtigt. Dein Betreuer ist genau dafür da.

Du solltest das mit Ihm abklären.