muss ich Antworten

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hab ich gefunden :

SO LÄUFT DAS AB ----

Die Aufforderung zur Bewerbung hast Du bekommen, weil die Firma XY in der Jobbörse "Zur Bewerbung auffordern" angeklickt hat.

Es ist doch so: Wenn ich eine Stelle zu vergeben habe, egal ob als Arbeitgeber, oder als Personalvermittler im Auftrag des Arbeitgebers, dann gebe ich diese Stelle in die Jobbörse ein. Und wenn die dann veröffentlicht ist (ich lasse die immer auch bei den Partnerportalen, wie z.B. "meine Stadt.de" veröffentlichen), dann bietet mir die Jobbörse an, nach passenden, schon vorhandenen Profilen von Bewerbern zu suchen. Dabei habe ich die Wahl, wie alt die Profile sein dürfen,- die maximale Zeitangabe sind 9 Wochen. Da nehme ich die bis zu 9 Wochen jungen Profile. Und die Jobbörse gibt mir dann die voll, oder in etwa passenden Bewerber an. Die meisten anonym, also ohne Namen und Adresse. Am Ende jeder Zeile der Suchergebnisliste ist dann der Knopf "Zur Bewerbung auffordern". Und jeder, den ich so anklicke, kriegt von der Jobbörse dann diese Aufforderung und das Stellenangebot. Die kommt dann, wenn die Jobbörse die Emailadresse im Datensatz hat, per Email,- und wenn nicht, per Post.

Dabei weiß ich nicht, oder der Bewerber gerade krank, ortsabwesend, oder sonstwas ist. Und im Datensatz des Bewerbers steht dann, zu welcher Stelle der Bewerber zur Bewerbung aufgefordert wurde.

Der Bewerber kann dann einstellen, was er mit der Aufforderung gemacht hat, z.B. "Beworben".

Bei der Stelle, die ich ausschrieb, ist dann der Eintrag des Bewerbers, den ich zur Bewerbung aufforderte. Wenn der anonym drin ist, dann eben annonym. Und ich kann dann hinten vermerken, wenn eine Bewerbung eingegangen ist, ob das Auswahlverfahren läuft, ob der Bewerber abgelehnt oder eingestellt wurde, ob die Stelle anderweitig besetzt wurde, etc.

Das ist alles. Nur: Dann steht das Stellenangebot halt im Jobbörsen-Datensatz drin,- und auch der Amtsmitarbeiter sieht die dann und deren Status. Und wenn da dann drinsteht: "Zur Bewerbung aufgefordert",- dann ist das nicht wirklich gut, d.h. der Bewerber sollte seinem Amtsmitarbeiter gegenüber begründen, warum da noch "Zur Bewerbung aufgefordert" steht.

Darum: Wenn so eine Aufforderung zur Bewerbung kommt, dann einfach kurz bewerben,- und den Status im Datensatz auf: "Beworben " setzen, und das abspeichern. In der Kurzbewerbung kann man durchaus schreiben, daß man leider derzeit krank sei und angeben, daß es noch nicht absehbar ist, wie lange.

Ja klar bekommen die diese Information. Du solltest Dich auf jeden dort melden, oder willst Du keine neue Arbeit?

Streier 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 12:01

in dem Schreiben steht nur :

das dieser dubiose Arbeitgeber in meinem Bewerber Profil eine Nachricht hinterlassen hat.

Natürlich suche ich Arbeit.

Ob mir das mit 61 noch gelingt. Vieleicht will die Arge mich ja nur testen - ob ic h mich bei denen melde