Bewerbung ohne Wissen des Arbeitgebers möglich?
Hallo,
ich wollte mal wissen ob ich mich bei anderen Firmen bewerben darf ohne den jetzigen Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen?
Bis zu dem Zeitpunkt das ich die ersten Gespräche habe.
Grüße
9 Antworten
Danke Danke ;) War mir da nicht so ganz sicher, dachte es dürfe erst nach der Kündigung geschehen.
Die Situation ist nur leider für mich nicht so einfach.
Firma stand kurzzeitig sehr schlecht da. Hatte bei 4 Leuten ca. 25.000€ ausstehen.
Wurden nach und nach bezahlt. (noch nicht komplett). Ein Sub kommt dadurch in die Insolvenz!
Dazu kommt das keiner mehr erfährt was für Aufgaben anstehen oder was erledigt werden soll. Chef redet nur noch mit einer Person und dann meistens schlecht über andere.
Alles ist schlecht. z.B. meine Arbeitsleistung wäre schlecht, (die anderen sagen es wäre alles ok); Kommentare wie "Wer nicht spurt darf gehen" usw. oder man wird ständig angeschnauzt. Probleme ansprechen kann man nicht weil er dann aggresiv drauf reagiert.
Hat also auch nix gebracht.
Deswegen hab ich da kein Bock mehr.
In der Branche kennt man sich untereinander sehr gut deshalb hatte ich diese Frage gestellt.
Falls ich mich Bewerbe und einer bei meinem Chef petzt ob der mich dann rausschmeißen könnte, wegen der Konkurrenzbewerbung.
Sorry für den Text, wollte nur meine Situation schildern.
Selbstverständlich kannst Du Dich jederzeit an einem anderen Arbeitsplatz bewerben.
Deinen jetzigen Arbeitgeber musst Du nichts mitteilen.
Problematisch kann es werden, wenn der neue - mögliche Arbeitgeber - ein Zeugnis des bisherigen Arbeitgebers will.
Dann musst Du möglicherweise ein Zwischenzeugnis verlangen.
In einem Bewerbungsgespräch nicht zu viel über die schlechte Zahlungsmoral des Betriebs dem Gsprächspartner erklären, möglicherweise kennt er ohnehin den Betrieb und dessen Probleme, aber ein Arbeitnehmer, der über seine bisherige Firma herzieht, hat schlechte Karten.
Daher von Anfang klarstellen, dass Dein Arbeitgeber keine Kenntnisse über die Bewerbung hat und Du diesen dann informieren willst, wenn sich konkret ein neues Arbeitsverhältnis abzeichnet.
Du musst erst deinem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn du den Vertrag unterschrieben hast. Wenn du erst ein Gespräch und noch keine Zusage hast würde ich dem AG auf keinen Fall Bescheid sagen. Das könnte unschön werden wenn du keine Zusage bekommst.
natürlich...auch die vorstellungsgespräche kannst du führen....du solltest erst bei dem alten arbeitgeber kündigen, wenn du nen neuen vertrag unterschrieben hast !
klar... kannst das auch in deiner bewerbung vermerken.. dass sie die bewerbung diskret behandeln sollen...
du musst deinem arbeitgeber auch nicht über ein gespräch informieren.. nur dann halt fristgerecht kündigen falls du was anderes hast