Bewerbung bei der Polizei trotz Konflikte mit dem Gesetzt in der Vergangenheit
Hallo,
ich bin zurzeit 24 Jahre alt und möchte mich bei der Polizei in Bayern bewerben.
Nun stoße ich auf zwei Fragen. Auf der Internetseite der Polizei heist ist "nicht mit dem Gestz in Konflikt". Wie ist dieser Satz zu verstehen? Ich hab mit 18 eine Sachbeschädigung begangen (unter Alkohol einfluss) und wurde nach Jugendstrafrecht behandelt . Das Verfahren wurde mit der Auflage von Sozialstunden eingestellt. Mit 19 hab ich meinen Führerschein für einen Monat verloren, wegen Fahrens unter Alkohol einfluss. Ich hatte damals 1,08 Promille (keine Auffälligkeiten bei der Fahrweise). Könnte eins der beiden Dinge mir ernsthafte Probleme bereiten? Oder die Summe der Fehltritte?
Danke für eure Mühe im Voraus.
7 Antworten
Erstaunlich, dass du dich bewerben willst und dich nicht selbst auf der Internetseite der Polizei Bayern kundig gemacht hast. Dort sind die Vorraussetzungen eindeutig beschrieben:
http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.html/82027
Dort steht etwas schwammig: nicht im Konflikt mit dem Gesetz Die Rückschlüsse musst du selber selber ziehen.
Allerdings ist die Tatsache, dass beide deiner Taten im Zusammenhang mit Alkohol standen, ein absolutes Ausschlusskriterium, da die Reife automatisch in Frage gestellt wird.
Schau dir doch mal an, welche Dokumente du bei der Bewerbung außer dem üblichen Kram vorlegen musst. Vermutlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn deine Vergehen da nicht drinstehen, ist DAS schon mal nicht das Problem. Die Idee beim Jugendstrafrecht ist ja gerade, dass es einer künftigen Entwicklung in eine positive Richtung eben nicht entgegenstehen soll. Deswegen dürfte die Sachbeschädigung tatsächlich eher nebensächlich sein.
Natürlich wird im Bewerbungsgespräch auch der Charakter getestet, da könnte es dann interessanter werden.
Hallo ixman,
die Sache von vor 6 Jahren ist kein Hindernisgrund für die Bewerbung bei der Polizei.
Die Sache steht auch nicht im Führungszeugnis drinnen, weil dort nur Straftaten drinnen stehen, die mit über 90 Tagesätzen oder mit Haftstrafen von über 90 Tagen geahndet wurden.
Ich würde mich da einfach bewerben, zum Vorstellungsgespräch hingehen und schauen was dabei rauskommt. Ich gehe davon aus, dass Dir aus den Sachen von damals keinerlei Nachteile in Sachen Bewerbung entstehen.
Schöne Grüße
TheGrow
kann schon recht negativ ausfallen, aber einfach versuchen, mehr als nein sagen können sie ja nicht
Allgemein reicht schon ein Verstoß, um bei der Polizie abgelehnt zu werden. Ich würde aber sagen, dass du, wenn du dich sozial zeigst, zum Beispiel vorliest, Rettungsschwimmer o.Ä. machst, könnten deine Chancen wieder ein bisschen steigen!
Hast du irgenwelche erfahrungen mit dem Thema oder ist das nur eine Schätzung? Ich arbeite ehrenamtlich beim roten Kreuz.