Befahren von Privatgelände=Hausfriedensbruch?
Hallo, ich bin heute auf ein Gelände gefahren was Privatgelände ist. Die Schranke zu dem Gelände war offen und das Gelände hat mehrere Zufahrten. Dass das Gelände nicht befahren werden darf, war mir nicht ganz klar, aber ich streite nicht ab dass man es hätte wissen müssen. Nun ja, es ist nun mal so wie es ist.
Es wurde nichts auf dem Gelände beschädigt oder mitgenommen.
Die Polizei erwartete uns (es waren mehrere Fahrzeuge dort, waren nicht die einzigen die dort waren) an einer der Ausfahrten und wir gaben unsere Personalien ab. Was erwartet mich denn nun? Ich hatte noch nie mit der Polizei zutun, wirklich nie. Die Polizisten waren recht freundlich und meinten es wäre keine große Sache und der Besitzer entscheidet was passiert. Ich würde jedoch gerne wissen was genau auf mich zukommt. Danke im Voraus!
Womit und wie seid ihr gefahren?
Mit nem Auto, höchstens 30 km h. Sind da nicht gerast oder so
4 Antworten
Die Polizei war nur da, um eure Personalien aufzunehmen, für den Fall, dass der Eigentümer / Besitzer das anzeigen möchte. Eventuell haben sie noch ein Platzverweis ausgesprochen.
Da man nicht weiß, wie der Eigentümer reagiert, kann man auch nicht sagen, was passiert. Wenn ihr nichts beschädigt habt, bleibt die Strafe harmlos, wenn das Verfahren nicht sogar eingestellt wird.
Ich würde mir da keine allzu große Sorgen machen.
danke für die super Antwort!! 🙏🏼
Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Er stellt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB, dann kommt es zu einer Verhandlung. Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
- Er lässt es auf sich beruhen und es passiert nichts.
TIP:
Ihr solltet in Zukunft das Gelände meiden und nicht so einfach betreten/befahren.
Wir haben ja nichts schlimmes gemacht,
Das ist in dem Fall egal. Fakt ist, ihr ward widerrechtlich auf dem Gelände.
Strafmaß richtet sich nach
- Vorstrafen
- Geständigkeit
- Mitwirkung bei der Aufklärung
- Reue
Aber es ist ein Anzeigedelikt. Wenn er es Anzeigt. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Klage erhebt.
Das war eine Besitzstörung. Die Polizei weis das man dort stehen durfte, es sei denn, es war abgesperrt oder ein Hinweisschild hat das Betreten oder Befahren verboten.
Kein Strafgeld oder Bußgeld zu erwarten.
Die Schranke zu dem Gelände war offen
Wie siehst du es, wenn deine Haustür, bzw. Wohnungstür offen steht. Darf dann auch jeder hinein spazieren?
Wenn er es anzeigt, wonach richtet sich die Strafe? Wir haben ja nichts schlimmes gemacht, wir waren einfach nur drauf für ca 30 min. Wir haben nichts beschädigt oder mitgenommen und haben auch keine Vorstrafen oder Ähnliches..