Bewerbung bei der Bundespolizei trotz Ordnungswidrigkeit?
Vor 3 Jahren habe ich eine Lärmbelästigungsanzeige bekommen, war ne ziemlich dumme Zeit nicht drüber nachgedacht nix. Auch Alkohol war im Spiel, keine Gerichtsverhandlung oder ähnliches. 150€ Strafe zahlen und das wars. Nun würde ich mich gern bei der Polizei bewerben habe aber Angst das mir diese Sache zum Verhängnis werden könnte. Im Führungszeugnis ist nix eingetragen. Das Schreiben von damals habe ich allerdings auch nichtmehr (mit dem Aktenzeichen).. Nun ist die Frage was ich machen soll, da ein extra Formular zum Thema Ordnungswidrigkeiten auszufüllen ist.
4 Antworten
Da brauchst Dir keine großen Sorgen zu machen. Trag halt in das Formular ein, was Dir noch erinnerlich ist. Da kommt nichts nach, schließlich hast Du keine silbernen Löffel gestohlen oder bist ein Junkie.
Grundsatz für diesen Job sollte Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Gesetzestreue sein.
Das heißt, wenn du etwas in der Bewerbung verschweigst, widersprichst du schon ganz am Anfang diesem Grundsatz für diesen Beruf.
Warum stehst nicht einfach zu dieser "Verfehlung"? Glaubst Polizisten, Staatsanwälte und Richter sind als "Heilige" auf die Welt gekommen und haben nie etwas angestellt? Bestimmt nicht.
Außerdem könnten sie es eh nicht sehen. Ordnungswidrigkeiten werden nicht so gespeichert wie Straftaten - wobei man sich da nie sicher sein sollte.
Eine Ordnungswidrigkeit ist nicht polizeilich relevant, schon gar nicht bei so einer nichtigkeit wie Lärmen. Mach dir da mal keine Sorgen.
*Soll heissen, trag ein, was noch bekannt ist, und denk nicht weiter drüber nach
Reinschreiben. Wenn du es weglässt und es kommt später raus hast du die Arschkarte.
Klar, reinschreiben werde ich es aufjedenfall. Die Frage ist nur wie