Bewährungswiderruf und EU-Haftbefehl?
Hab da mal ne Frage ich stand seit 2002 unter Bewahrung in dieser Zeit kam zu öfteren Straftaten meist gings um kleinere Delikte wie Diebstahl die Bewahrungen waren wegen Korperverletzungen der eine ist Raub (Beziehungstat meine Ex-Frau hat mich angezeigt das ich ihre Tasche wegnahm). Nun Silvesternacht 2011 bin ich mit 1.56% erwischt worden und Amtsgericht gab mir 4 Monate ohne Bewahrung gegen Urteil hab ich naturlich Rechtsmittel eingelegt und LG ermassigte auf 3Monate ohne Bewahrung denn hab ich abgessen und es kam Bewahrungswiderrufe eins nach anderen 3 insgesamt waren offen. Nach Absitzen bin ich ins Ausland geflüchtet jetzt bereue ich es und will mein Strafe absitzen und komplett wieder neu anfangen. Um nach Deutschland zu kommen möchte ich nicht irgendwo Rumanien Krotaien oder sonst so ein Land erwischt werden. da der Transport zu lange dauern und ich mehrere Knaste kennenlernen musste. Wird man bei Bewahrungswiderruf auch EU-Weit gesucht oder nur national?
3 Antworten
Das wird hier vielleicht Niemand wissen.
Wenn du aber mit der Auslieferung nach Deutschland einverstanden bist, sollte der Transport schnell gehen. Da der Knast hier überall auch recht gut besucht ist, könntest du sogar das Glück haben, dass dir ein Teil der Strafe erlassen wird.
Ob das aber nun auch bei verwirkter Bewährung möglich ist, weiß ich nicht.
Zumindest soll es ja hierzulande teilweise angenehmer sein, das Sonnenlicht mit Streifenmuster zu genießen, als andernorts ungefiltert.
Dein Lebenslauf ist wirklich sehr abwechslungsreich, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Umso besser finde ich es, dass du nun beschlossen hast, einen Strich unter die Vergangenheit zu machen und neu anzufangen. Dazu gehört natürlich auch, die restliche Strafe vollends abzusitzen. Wenn du dich über die Gesetzmässigkeiten informieren möchtest, würde ich dir aber schon empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Er kann dir auch helfen, die Formalitäten zu erledigen, die sicher erforderlich sein werden.
Erstens: Es war kurzsichtig, zu flüchten. Zweitens: Ein Haftbefehl auf EU-Ebene wird auch EU-weit ausgeführt! Du kannst dich natürlich stellen und wenn du Glück hast, geht's schnell.