Haftbefehlinfo auf Briefumschlag?
Guten Tag,
Ich habe ein Briefumschlag erhalten mit einer handschriftlichen Informationen darauf geschrieben von der Obergerichtsvollzieherin (siehe Bild)
Mir ist klar um was es geht und zu tun habe, mir geht nur darum:
»»»»Ist das rechtens das so etwas auf ein Briefumschlag notiert wird««««
Habe von der Polizei bisher nichts bekommen noch haben sie vorbei geschaut.
Ich bedanke mich herzlichst in voraus.
MfGChris
Anmerkung:
Danke an (fast) alle Antworten die mir geholfen haben.
Ich war/bin Zuhause hab das 5min. permanente Klingeln gehört den es hat mich aus den Schlaf gerissen...och bin erst von Nachtschicht bekommen.
11 Antworten
Nachdem Du genau weisst, dass die Nachricht von der Obergerichtsvollzieherin ist, dürfte Dir auch klar sein, dass es rechtens ist.
Offensichtlich wollte sie Dir heute einen Besuch abstatten, aber Du hast nicht aufgemacht bzw. warst nicht zu Hause...
Warum sollte das nicht rechtens sein - es geht offenbar um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung .... einfach einen Termin dem Gerichtsvollzieher machen - eidesstattliche Versicherung ablegen und schon ist der Haftbefehl erledigt
Kein Grund zur Aufregung. Der Brief wurde ja nicht öffentlich Zugestellt sondern persönlich in deinen Briefkasten befördert.
Das hat kein anderer gesehen da Er den Brief Persönlich eingeworfen hat.
Wenn der GV dich nicht antrifft, schreibt er das eben auf den Briefumschlag.
Warum soll das nicht möglich sein? Du hast es doch gesehen
Er hat dir den Brief ja sicher nicht ans "schwarze Brett" neben der Hausordnung geheftet.
Ich spotte, so lange ich will.
Wo siehst du hier Spott? Ich habe ganz normal auf deine Frage geantwortet.
Das mit den schwarzen Brett ist eine unnötige Antwort und Spott auf meine Frage. Es geht ums rein rechtliche ob ein OGV mir so etwas auf Briefumschlag mitteilen darf. Da von der Polizei nichts vorliegt und ich telefonisch gerade nachgefragt habe ob ein HB vorliegt wurde verneint. Rechtliche also nur eine Drohung der OGV?? Psychospielchen?
Rein rechtlich, brauchst du nur deine Rechnungen zu bezahlen. Dann belästigt dich auch keine Gerichtsvollzieherin
Ja ist mir auch schon klar, wieder unnötige Antwort von Ihnen. Und keine Antwort auf meine 2 Fragen.
Das Sie auch verstehen um was es geht, es wurde was verjährtes wieder aufgerollt
Ich nehme an, dass es sich um einen Haftbfehl wegen der Weigerung, die Vermögensauskunft abzugeben, handelt. Darüber wird die Polizei erst informiert, wenn sie der Gerichtsvollzieher um Amtshilfe bittet.
Da sie Community Experte für Recht sind, haben sie aber nicht das recht darüber zu spotten. Es ist eine ernste Angelegenheit und möchte fachlich Beratungen werden.