Ich muss morgen in die Jugendarrestanstalt Lünen!
Hallo,
unzwar müsste ich morgen 4 Tage in die Jugendarrestanstalt in Lünen wegen nichtbezahlung von läppischen 150.-€ wegen Ruhestörung! Diese hab ich leider versäumt zu bezahlen, dumm ich weiß. Ich habe die Möglichkeit das noch heute noch per Terminal zu überweisen, sodass es morgen auf dem Konto ist, aber dieses Geld habe ich und meine Eltern leider nicht.
Dazu kommt das ich psychisch instabil bin, dass weiß auch mein Hausarzt. Ich leide unter Depressionen, deswegen bin ich vor ca. 3 Monaten auch zum Hausarzt gegangen und ihm das so geschildert, er hat mir eine Überweisung zum Psychologen gegeben. Leider hab ich erst einen Psychologen Termin im Mai 2013. Hinzu kommt das ich über 8. Jahre im Kinderheim gelebt habe ...
Meine Frage ist jetzt: Wenn ich morgen früh zu meinem Hausarzt gehe und ihm das mit dem Arrest erkläre und alles, ob er mich Psychisch Krank schreiben kann oder nicht. Und wann der Auftrag des Haftbefehls frühestens in Kraft tritt, davor hab ich auch noch ziemlich bammeln. Ich weiß das man die Strafe mit einem Beleg aufstocken kann von innerhalb 4 Monaten.
Ich hoffe ich habe es ausführlich erklärt und freue mich auf eure antworten! :)
LG
7 Antworten
Ich denke, Du verschweigst hier ein bißchen was....
Eigentlich sollte nämlich der Jugendrichter die Geldbuße in eine Arbeitsauflage umwandeln müssen, wenn Du mit dem Ordnungsamt Kontakt aufgenommen hast und dort mitgeteilt hast, daß Du kein Geld hast. Hast Du vermutlich nicht gemacht....
Die 4 Tage sollen nur Deine Zahlungsmotivation steigern. Das Geld ist trotzdem noch zu zahlen. Oder eben Sozialstunden zu leisten. Ich würde Dir dazu raten, gleich morgen früh beim Ordnungsamt anzurufen und dort zu erklären, daß Du kein Geld hast. Und dann fragst Du, was Du als nächstes tun sollst. Und wenn Du dort nicht weiter kommst, ruftst Du beim Amtsgericht an und sprichst mit dem Jugendrichter, der den Arrestbeschluß erlassen hat. Dort erklärst Du, daß Du kein Geld hast und bittest um Umwandlung der Geldbuße in Sozialstunden. Wenn Du auch dort nicht weiter kommst, wendest Du Dich an die Abteilung "Jugendgerichtshilfe" beim Jugendamt.
Die rumheulerei mit Psyche, Heim und so kannst Du Dir allerdings sparen. Das, was Du schilderst, reicht nie und nimmer für ein Attest wegen Haftunfähigkeit. Das wäre aber erforderlich.
Bis ein Haftbefehl gegen Dich erlassen wird, wird es ca. 2-3 Wochen dauern.
Also ich hatte die Möglichkeit ob Sozialstunden, oder Geld bezahlen, das stand im Schreiben drinne...
Na prima. Dann lag es also gar nicht am fehlenden Geld. Die Sozialstunden hast Du AUCH nicht gemacht.
Ich würde dazu raten, ab morgen die Stunden so schnell wie möglich zu erledigen. Wenn Du Glück hast, dann hast Du das fertig, bevor die Polizei bei Dir vor der Tür steht. Und da der Arrest nur dazu dienen soll, Deine Motivation zum zahlen oder Arbeiten zu steigern, fällt er dann weg.
Die vorgeschlagenen Telefonate kannst Du Dir dann allerdings sparen. Es sei denn, Du hast noch keinen Bescheid bekommen, WO Du die Sozialstunden machen sollst.
Also gesagt wurde nich wo ich die machen soll. An dem schreiben wegen dem Arrest steht geschrieben: "Von der Arrestvollstreckung wird abgesehen, wenn sie rechtzeitig vor dem Termin, zu dem sie geladen worden sind, die Auflage erfüllen und dem Amtsgericht Lünen einen entsprechenden Nachweis übersenden.
DANN solltest Du morgen als ERSTES beim Gericht anrufen und dem Richter erklären, daß Dir bisher noch niemand gesagt hat, wo Du die Stunden machen sollst. Dann ist er eigentlich verpflichtet, den Arrest außer Kraft zu setzen. Wenn das nicht passiert, dann wende Dich SOFORT an die Jugendgerichtshilfe. Die werden Dir sagen, was zu tun ist. Wenn alles nix nützt, dann melede Dich bitte per Freundesanfrage bei mir.
Bei dem Gericht, das den Arrest angeordnet hat. Darüber sollte Dir ein Beschluß mit gelbem Brief zugestellt worden sein.
Alles klar werde ich wie besprochen so machen, danke. Aber meinst du der lässt mit sich verhandeln?
Das hat mit "Verhandeln" nix zu tun. Nur mit rechtmäßigen und rechtswidrigen Entscheidungen. Und wenn Dir gesagt wird, daß Du Sozialstunden machen sollst aber selbst zusehen mußt, wo das geht, dann ist das rechtswidrig.
Okay dann sag ich ihm:
-das Ich kein Geld habe und dafür Sozielstunden machen will -und das mir nicht gesagt wurde wo ich diese abzuleisten habe
Fehlt noch was?
Nee, ist gut so.
Ich habe gerade beim Gericht angerufen. Die haben mir dann gesagt das ich beim Jugendarrestanstalt anrufen soll und das mit denen klären soll. Die Frau am Telefon hat mir dann eiskalt gesagt das wenn ich kein Geld habe dahin zu kommen als auch die 150.-€ dann soll ich zum Ortsamtsgericht gehen und die würden mir dann eine Fahrkarte geben. Und wenn ich ein Ärztliches Atest bereiche wegen der Psyche das ich dann auf eine Gemeinschaftszelle komme. Hilfe ..
Wende Dich mal umgehend an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt. Die sollten Dir dann weiter helfen können.
Brachte alles nichts, im Gegenteil. Ich musste die 5 Tage dort absitzen und meine Laune ist im Keller, danke trotzdem.
Du solltest Dich dann aber gleich am Montag darum kümmern, daß die Geldbuße in Sozialstunden umgewandelt wird und Du dann eine Einsatzstelle bekommst, wo Du die Stunden machen kannst. Sonst gibts noch nen Arrest mehr.
Ich habe gerade beim Amtsgericht angerufen, die Frau hat mir gesagt das die durch vollstrecke Arreststrafe das Bußgeld verflogen ist und ich somit nichts mehr bezahlen muss. DANKE.
Dann geh zum Arzt. Er soll dir ein Attest ausstellen, dass du momentan nicht 'haftfähig' bist aufgrund psychischer...! Und dann versuch mal, ob du anschließend aus der Nummer rauskommst!
Der Eine sagt ich soll hin, der andere wiederum sagt ich soll nicht, ihr verwirrt mich..
Der Haftbefehl tritt übermorgen in Kraft.
Ob Krankheit auch Haftverschonung bewirkt, weiß ich nicht, ich schätze eher nicht, nur wenn man so krank ist, dass man haftunfähig wäre. Das ist bei Depressionen nur der Fall, wenn Selbstgefährdung (Selbsmord) droht.
Wenn dir das aber als Grund bescheinigt würde, landest du für mindestens 6 Wochen in der Psychatrie und zrar in der geschlossenen - ob das weniger schlimm für dich wäre als 4 Tage Jugendarrest wage ich zu bezweifeln...
Bei der Ruhestörung warst Du ja auch nicht psychisch labil,. Das ist halt die Strafe für so einen Quatsch.
Du hast die Wahl, 150,-¬, oder 4 Tage kittchen, oder 4 Tage Psychiatrie für Jugendliche. Ich würde zahlen oder ins Kittchen. Das mit dem psychisch krank schreiben ist nur ne gute Idee wenns auch so ist.... Wenn Du morgen nicht deine Haft antrittst kannst du davon ausgehen dass du morgen abend per Haftbefehl gesucht wirst.... Es ist nunmal so dass man da bammel haben soll, sonst wärs keine Strafe....
wenn man erst mal in der Psychatrie ist, erwirken die häufig einen Beschluss, der dann 6 Wochen Psychatrie bedeutet...
Er hat nicht die Wahl. Nach Verbüßung des Arrestes ist das Geld trotzdem noch zu zahlen.
Und falls das alles nicht klappen sollte, was dann?