Bewährung: Wie viel muss ich absitzen?

4 Antworten

Man muß die ausgesprochene Freiheitsstrafe von der Bewährungszeit unterscheiden. Denkbar sind zum Beispiel: 4 Monate Freiheitsstrafe (Bewährungszeit 3 Jahre) oder auch 18 Monate Freiheitsstrafe (Bewährungszeit 5 Jahre).

Bei Rückfall innerhalb der Bewährungszeit wird die Bewährung widerrufen und man muß die ausgesprochene Strafe (also 4 Monate oder 18 Monate) absitzen. Möglicherweise kann man auf eine 2/3 Entlassung hoffen..... bei guter Führung. Das hat dann aber nichts mit der Dauer der bis zum Widerruf abgelaufenen Bewährungszeit zu tun.

Bewährung kannst Du nur bei einer Strafe bis zu 2 Jahren bekommen. Wenn Du in der Bewährungszeit wieder straffällig wirst, wird die alte Strafe voll angerechnet bzw. mit der neuen Strafe zusammen gezogen, können aber auch beide Strafen einzeln gerechnet werden. Es kommt auf das Vergehen bzw. Verbrechen an. Außerdem ist die Bewährungszeit länger wie die Strafe selbst, oft aber 3 Jahre. Am besten ist es, man macht sich nicht strafbar.

3 Jahre Haft gibt es nicht zu Bewährung, es sei denn, jemand hat vorher 6 abgesessen und bekommt das letzte Strafdrittel ausgesetzt.

Zeitstrafen bis zu max. 2 Jahren können auf längere Fristen (bis zu fünf Jahren) zur Bewährung ausgesetzt werden.

Erhält also jemand eine 2-jährige Haftstrafe "auf drei Jahre Bewährung", wird diese nicht vollstreckt, sondern vollständig erlassen, falls der Verurteilte drei Jahre "sauber" bleibt.

Jede Straftat und/oder jeder sonstige Verstoß gegen die Bewährungsauflagen kann bis zum letzten Tag den Widerruf der Bewährung verursachen.

Das heißt, die Strafe ist dann (komplett, also zwei Jahre) zu verbüßen, es sei denn, es wird später eine Teilstrafe wiederum zur Bewährung ausgesetzt.

Eine Ausnahme: Wenn z.B. ein Jahr Haft ausgesetzt wird und neben dem Üblichen, nur die Bezahlung einer zusätzlichen Geldbuße (in Raten) auferlegt wird, kann sich das beim Widerruf auswirken. Hat er z.B. die Hälfte bereits bezahlt und die Bew. wird wegen Zahlungseinstellung widerrufen, wird er nur noch sechs Monate absitzen müssen.

Diese Praxis kenne ich, weiß aber nicht zu 100%, ob das heute noch genau so gehandhabt wird.

Es gibt die Haftstrafe und die Bewährungszeit, diese sind komplett unterschiedlich.

Moepi123 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 19:39

Falsch! Bewährung heißt ja nur dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Man sitzt seine Strafe sozusagen ohne Knast ab.

Cheater3k  24.01.2012, 19:43
@Moepi123

Warum fragst du, wenn du alles besser weißt?

Du erhältst eine Freiheitsstrafe von z.B. 2 Jahren. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit ist z.B. 4 Jahre. Wenn du innerhalb dieser 4 Jahre erneut straffällig wirst, musst du die 2 Jahre absitzen.

Peterthb  24.01.2012, 19:53
@Moepi123
Man sitzt seine Strafe sozusagen ohne Knast ab.

Das ist ein Trugschluss.

Die Strafe wird erlassen, wenn man sich bewährt hat, ein himmelweiter Unterschied.

Liesche  24.01.2012, 19:54
@Moepi123

Eine Haftstrafe kann nach längerem Einsitzen bei guter Führung zur Bewährung ausgesetzt werden, dies meist nach Verbüßung einer 2/3 Strafzeit. Wird man aber in dieser Zeit erneut straffällig, muß man auch die Reststrafe noch absitzen.