Bewährung und 6 Strafanzeigen wegen Beleidigung muss ich jetzt mit einem Widerruf rechnen?
Es gibt eine Person die möchte mir immer und immer wieder Schaden was auch die neue Freundin vom Vater meiner Tochter ist . Sie zeigt mich ständig an Womit ist jetzt zu rechnen ? Wieder Haft wegen sowas ?
5 Antworten
Die Frage kann hier nicht beantwortet werden. Es kommt auf deine Vorstrafen an und auch auf die Beweislage und die Schwere der Beleidigungen. Wenn sie alle nachgewiesen werden können und du bist beispielsweise einschlägig (also auch wegen Beleidigung) schon mehrmals vorbestraft, könnte es der Fall sein, muß aber nicht. Die Entscheidung fällt aber der Richter.
Es kann durchaus sein, dass die Bewährung widerrufen wird, aber das ist sicher abhängig von verschiedenen Faktoren und wird der Richter entscheiden.
Bei einer laufenden Bewährung darf sich der Verurteilte absolut KEINE Straftat leisten - nicht mal eine Schwarzfahrt. Schon das kann schon für einen Widerruf ausreichen.
Puh... da hab ich aber schon sehr viel Gegenteiliges gesehen. 32 Vorstrafen, 3 laufende Bewährungen, die nächsten 3 Verurteilungen sind rechtskräftig, Bewährung wurde nicht widerrufen.. Das dauert m. E. teilweise viel zu lange bis eine Bewährung widerrufen wird.
Teilweise werden Strafverfahren eingestellt, weil die Schuld nicht zu sehr in's Gewicht fällt im Hinblick auf die Strafzumessung des neuen Verfahrens, trotz offener Bewährung.
Womit ist jetzt zu rechnen ?
Mit nichts - wenn Du nichts getan hast. Dann könnte die Anzeige selbst bereits als "Vortäuschung einer Straftat" geahndet werden und die Person hat sich dann selbst ins Knie geschossen.
Wenn sie mit Lügen vor gericht durchkommt würd ich eine gegenanzeige wegen Rufschädigung u. verdienstausfall. Wenn das durchgeht kommt sie in den knast und nicht du.
Summieren wir mal
Rufschädigung, Falschaussage vor gericht welche zu einer falschen verurteilung geführt hat, Verdienstausfall (welcher sehrwohl zivilrechtlich klagbar ist)
Also wenn da (vorallem wegen der Falschaussage unter Eid) nicht Freiheitsstrafe steht dann muss ich echt sagen, geile gesetze haben wir.
Seit wann wird bei deutschen Gerichten immer unter Eid ausgesagt?! Man sollte Straf- und Zivilrecht sauber trennen.
Such Dir einen Anwalt.
Hier will die Neue ja ganz eindeutig, dass Du in den Knast musst.
Du hast hoffentlich nix gesagt...
Wenn sie nicht vorbestraft ist, kommt sie nicht ins Gefängnis. Vermutlich würde eine Geldstrafe verhängt. Verdienstausfall ist kein Straftatbestand.