Betriebskostenabrechnung Guthaben, wie lange darf Vermieter warten, das Geld zu überweisen?
Wir haben 560€ Guthaben vom letzten Jahr, aber immer noch haben Sie nichts überwiesen, erstmal hieß es, wenn es bis Montag nicht drauf ist rufen sie noch einmal an. Gut. Ich ruf an dann hieß es: ja sie müssen da nicht immer anrufen wir überweisen es schon (?!?!?! Wo ist die Logik) Naja jedenfalls, wie lange muss/darf ich warten?
3 Antworten
Ich würd gar nicht warten - sondern es in Abzug bringen.
Meine alte Vermieterin hat es auch nicht so mit der Abrechnung u allem gehabt. Wir haben alle im Haus es einfach in Abzug gebracht - natürlich vorher ein schreiben aufgesetzt. Sie hat auch nix erwiedert
Gar nicht, das Guthaben ist sofort auszuzahlen. Ich würde denen schriftlich eine Frist zur Auszahlung setzen und darauf hinweisen, dass sie in Verzug sind. Bei weiterem Verzug würde ich die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Nebenkostenvorauszahlungen (nicht Miete!!!) ankündigen.
Wenn das Geld nicht zum Ende des Monats überwiesen würde, von der nächsten Monatsmiete abziehen.