Betreuungsunterhalt nach One Night Stand?

18 Antworten

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Sollte es sich herausstellen, dass du der Vater bist, dann wirst du leider auch den geforderten Betreuungsunterhalt zahlen müssen, wenn du leistungsfähig bist.

Ich kann deinen Frust durchaus nachvollziehen! Natürlich gehören immer Zwei dazu. Aber ich denke da auch wie du: eine Frau, die es eigentlich nur darauf anlegt ein Kind zu bekommen, sollte ihr Leben (nicht das des Kindes!) selbstverantwortlich finanzieren müssen.

Das Problem an der Sache ist leider nur der Beweis. Denn wäre es so, dass ein Gesetz sagt, dass bei Vorsatz der Betreuungsunterhalt entfällt, dann würde keine Frau öffentlich zugeben, dass sie es darauf angelegt hat.

Die viel zitierte Möglichkeit der Verhütung, für die der Mann ja ebenfalls zuständig ist: die einzige Möglichkeit die ein Mann wirklich hat um wirksam zu verhüten, ist die Vasektomie (oder die Enthaltsamkeit).

Und es sind nicht immer die One-Night-Stands, die dem Mann ein Kind unterjubeln...

Aber es nützt nun mal nichts... Du bist hier offensichtlich an die "falsche" Frau geraten und darfst nun zahlen. Da hilft auch alles Jammern nichts und du wirst ihr den Vorsatz auch nicht nachweisen können.

Aber du kannst, sollte sich die Vaterschaft bestätigen, natürlich auf deine Rechte als Vater pochen: Umgangsrecht und auch die geteilte Sorge. Denn da kannst du so eine Frau schon ganz gut mit treffen, wenn du gewillt bist bei der Kindererziehung mitzumischen.

Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes wird dein bereinigtes Netto zugrunde gelegt. Dein Selbstbehalt liegt hier bei 1180 Euro.

Schaue mal in denn Unterhaltsleitlinien was Einkommen ist und was abgezogen werden kann. Dann kannst du schon mal anfangen zu rechnen...

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1280 Euro, wobei das Kind immer zuerst berechnet wird und dann vom bereinigtem Netto abgezogen wird. Hast du also nach Zahlung des Unterhaltes an das Kind weniger als 1280 Euro,, bist du aus der Unterhaltspflicht ihr gegenüber in der Regel raus. Bei ihr wird selbstverständlich auch Einkommen berücksichtigt!

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen, der die Berechnung des Jugendamtes prüft!

Die größte Frechheit ist, wenn Männer ohne Kondom Sex haben und sich hinterher wundern, wenn ihr Schuss ein Treffer war.

Verlange einen Vaterschaftstest und wenn du der Erzeuger BIST, dann kümmere dich um den fälligen Unterhalt, der sich am aktuellen Einkommen orientiert und um dein Umgangsrecht, was dir dann zustünde.

PS: Ein Kind kann nie was für seine Eltern. Es sollte deshalb auch nicht darunter leiden müssen, am wenigsten unter Lieblosigkeit, Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit.

Du hattest die Entscheidungsgewalt einen Gummi zu nutzen oder den Sex zu unterlassen.

Wer Sex haben kann, der muss halt damit rechnen, dass da ein Kind dabei heraus kommt. Es gibt kein Verhütungsmittel, welches zu 100 Prozent wirkt.

Der Mutter steht Unterhalt bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu. In Höhe ihres letzten Nettojahresgehalts. Mindestens aber über den ALG2 Satz.

Soviel wird es nicht werden, Du hast der Mutter gegenüber einen Selbstbehalt von 1280€ gegenüber der Mutter und 1160€ gegenüber dem Kind. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist vorrangig.

Dem Kind steht Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zu.

Michael439 
Beitragsersteller
 14.02.2020, 02:06

Danke für die Fakten.

der vaterschaftstest steht dir zu und ich würde dir auch empfehlen, diesen durchzuführen um sicherzugehen, dass du auch wirklich der vater bist. so du als vater festgestellt und eingetragen wirst, hast du das recht auf gemeinsames sorgerecht und umgang mit deinem kind. wenn sie dir dies verwehren möchte, dann hast du die möglichkeit dies gerichtlich gegen sie durchzusetzen.

weiterhin hast du die pflicht unterhalt zu zahlen für das kind und wenn genügend einkommen vorhanden ist, auch für die mutter des kindes bis zum 3. lebensjahr oder wenn sie nachweisen kann, dass es notwendig ist auch darüber hinaus.

weiterhin ist es deine pflicht für die erstausstattung des kindes aufzukommen. all das richtet sich nach der höhe deines einkommens. und selbstverständlich ob du überhaupt vater des kindes bist.

wenn du weitere infos brauchst oder möchtest: kannst du auch gerne hier mit rein schauen:

www.vatersein.de

www.allein-erziehend.org

eventuell auch in: www.elo-forum.org

Michael439 
Beitragsersteller
 14.02.2020, 02:16

Vielen Dank, ich mache mich mal schlau unter deinen angegebenen Links. Post vom Jugendamt ist inzwischen auch gekommen, verlangt wird Kindesunterhalt (logisch) Betreuungsunterhalt und Sonderbedarf (Erstausstattung)

wushelse  14.02.2020, 07:29
@Michael439

das jugendamt fordert keinen betreuungsunterhalt und auch kein geld für erstausstattung, das fordert eventuell das jobcenter, wenn sie leistungen nach alg2 bekäme?

mach erstmal einen test, der kostet dich zwar auch, aber ist um welten günstiger als ein gerichtsverfahren zur vaterschaftsfeststellung.

Find raus, ob du der Vater bist. Wirklich Mitleid hab ich nicht mit dir. Verhütung ist keine Einbahnstraße. Gerade wenn es nur was flüchtiges ist, sollte man immer verhüten. Sowas kann halt schnell mal passieren. Wenn du allerdings Leben in die Welt setzt, hast du dich auch drum zu kümmern. Tust du es nicht, ist das mangelndes Verantwortungsbewusstsein. Ihr vorzuwerfen, sie hätte das Kind nicht bekommen dürfe ist wirklich hart daneben. Ich schäme mich wirklich, wenn ich sowas lese für mein Geschlecht.

Hier liegt eine kleine Chance für dich. Du wirst, wenn es dein Kind ist, nicht drum herum kommen zu zahlen. Nachzahlungen kannst du dir aber vielleicht sparen, wenn sie die vorher nicht eingefordert hat. Such dir einen Anwalt.

Michael439 
Beitragsersteller
 06.02.2020, 02:55

Sorry, aber mal fort mit dem Moralkeule. Natürlich sind beide seiten für Verhütung verantwortlich, aber wieso muss man bei so einem wichtigen Thema lügen? Steht es nicht gerade im interesse der Frau ebenso zu verhüten da man selbst das Kind ja austrägt?

Jeder hat seine eigene Meinung.

Wenn ich als Frau unbedingt ein Kind in die Welt setzen will (und dies ist anscheinend der Fall) sollte ich ja im schlimmsten falle zumindest im stande sein dies auch ohne hilfe des männllichen Parts bewerkstelligen zu können, kann ich dies nicht, will ich den Kindesunterhalt, versuche ich jeden Cent in Form von Betreuungsunterhalt etc heraus zu holen ist das einfach nur Charakterschwach und armselig, zumindest wenn der männliche Part von dem Thema von vorne herein deutlich abgeneigt ist bzw. garkein interesse daran hat.

Roland Sperling  06.02.2020, 12:26
@Michael439

Wieso hast DU die Frau angelogen?? Di wolltest Sex mit ihr und hast damit zu verstehen gegeben, dass Du notfalls auch für die Folgen aufkommst. Denn dass Sex Folgen haben kann, hast Du bestimmt schon mal irgendwo gehört? In Wirklichkeit wirst Du aber gar nicht bereit, die Folgen zu tragen. "Charakterschwach" und "armselig" bist hier vor allem DU, und zwar so was von!!

Ich würde Dir empfehlen, erst einmal menschlich zu reifen, bevor Du noch mal eine Frau anrührst.

Michael439 
Beitragsersteller
 14.02.2020, 01:53
@Roland Sperling

Lieber Roland, wollte ich den Sex mit ihr? Ist das so?

Es kam zum einmaligen Verkehr "Betrunken" Woran möchtest du festmachen das ich nüchtern mit Ihr geschlafen hätte? Fand ich Sie sexuell anziehend? Nein! Ich wollte nach einer langjährigen gescheiterten Beziehung einfach mal neue Leute bzw. Frauen kennenlernen, meinen Horizont erweiteren und mich dadurch ablenken. Ich habe die Zeit die ich mit ihr verbracht habe als angenehm empfunden, konnte ich wissen das da noch soviel mehr kommt und auch diese ständigen bindungsversuche an den Tag gelegt werden? Vielleicht lege ich andere moralische Werte als du es tust an den Tag, und das ist auch gut so.

Ich muss mich von solchen Kommentaren nicht leiten lassen, jeder macht seine Erfahrungen und kriegt vorallem aus dem Umkreis positives oder negatives Feedback im bezug auf seine "Reife". Wir kennen uns nicht, ich denke du kannst kaum darüber urteilen.

Roland Sperling  14.02.2020, 23:33
@Michael439

Die "Qualität" Deiner Einlassungen hier sprechen für sich, da dürfte kaum noch jemand Lust haben Dich näher kennenzulernen. Geh' in Dich und ändere Dich. Du kannst evtl. auch einer Selbsthilfegruppe beitreten.