Betreuungsunterhalt für EX-Partner (nicht verheiratet)
Hallo zusammen,
ich weiß es gibt schon gefühlt 1000 Einträge zu dem Thema, aber irgendwie fehlt mir da immer noch der rechtliche Hintergrund.
Das kann doch nicht sein, dass ich meine Ex, welche sich im schwangeren Zustand verpisst hat und mir droht mich fertig zu machen, da einfach auf ein Gesetzt zurückgreifen kann, was mir die Klamotten auszieht...
So kann ja jede faule Schlange sich einen Braten in die Röhre setzen lassen und sich dann schön vom Herrn bezahlen lassen...
Irgendwie fehlt mir da die Verhältnissmäßigkeit!
Gibt es denn auch die Möglichkeit dieses Betreuungsgeld für die EX auszuschlagen und nicht entrichten zu müssen?
Fürs Kind kein Problem, da zahle ich gerne...
2 Antworten
Gibt es denn auch die Möglichkeit dieses Betreuungsgeld für die EX auszuschlagen und nicht entrichten zu müssen?
NEIN
"Die Eltern waren oder sind nicht verheiratet und die Vaterschaft ist festgestellt worden
...
Der außerordentliche Unterhaltsanspruch. 4 Monate vor der Geburt bis MINDESTENS 3 Jahre danach (§ 1615 l Absatz 2 BGB)."
"Wer erwerbstätig ist und schulpflichtige Kinder unter 21 Jahren hat, darf 1000 Euro für seine eigenen Bedürfnisse behalten"
http://www.vaeter-zeit.de/vaeter-trennung-unterhalt/kindesunterhalt-duesseldorfer-tabelle-2013.php
Lt. Düsseldorfer Tabelle musst Du für das Kind Unterhalt in Höhe von 365 Euro zahlen. Davon wird wohl noch das hälftige Kindergeld abgezogen.
Am besten lässt Du das alles mal von einem Anwalt durchrechnen.
Danke
Ab dem dritten Geburtstag eines leiblichen Kindes ist dessen Mutter wieder "erwerbspflichtig".
Bis dahin hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom leiblichen Vater des Kindes, wenn der über den Kindesunterhalt hinaus noch "leistungsfähig" ist (Selbstbehalt gegenüber Kindsmutter: 1100 Euro)
Das ist geltendes Recht.
Okay machen wir mal ne einfache Rechnung:
2500 Netto - 1000€ Miete, Strom, Internet, Heizung, Wasser, Telefon, TV, Sonstige Abzüge Dann habe ich noch 1500€
Wenn ich das richtig verstanden habe ist dann erst mal das Kind dran mit Unterhalt.
Sagen wir mal das sind 400€, dann bin ich auf 1.100€, wäre das dann der Fall wo ich nicht mehr zahlungspflichtig wäre?
Ich verstehe hier das Recht einfach nicht, na klar es kann immer sein, dass der Mann die Frau schlecht behandelt hat und sich vor der Verantwortung Kind drücken will, da finde ich diese Regelung gut, aber wenn die Frau sich irgendeinen perfiden Plan ausdenkt, um den Mann eins auszuwischen, dann kann das doch nicht verhältnissmäßig sein!?
Finde ich ziemlich einseitig dieses Recht.
Deine Rechnung geht (leider für Dich....) nicht so auf.
Der Selbstbehalt, der Dir verbleiben muss, beinhaltet bereits alle Deine Ausgaben für Miete, Essen, Kleidung, Strom..... für Dich.
Bei einem Nettogehalt von 2500 Euro (Weihnachtsgeld etc. ist hinzuzurechnen...) wären lediglich die "berufsbedingten Aufwendungen" abzuziehen (ca. 5%, max. 150 Euro bzw. wenn mehr, ist dies nachzuweisen...).
Somit verbliebe ein "unterhaltsrelevantes Einkommen" von ca. 2350 Euro.
Laut Düsseldorfer Tabelle wäre für das Kind (0-5 Jahre) ein Unterhalt in Höhe von 273 Euro zu zahlen (365 Euro minus hälftiges Kindergeld).
Dann wären vom Einkommen immer noch 2077 Euro "übrig", also genug, um auch der Kindsmutter noch Unterhalt leisten zu müssen.
Zwar müsste ihr hier nicht die komplette Differenz zum Selbstbehalt gezahlt werden (2077 - 1100 = 977) - was sicherlich kein "Trost" ist - , aber einen bestimmten Anteil könnte sie einklagen...
Okay, langsam verstehe ich... DANKE!!!
Siehe meine Rechnung, danach trotzdem noch?