Unterhalt für das Kind (inkl. Betreuungsgeld)?
Hello,
Ich habe eine Frage an die Wissenden.
Negative Kritik oder Kommentare bitte ersparen. Mein Einkommen liegt bei 2165 Netto. Jetzt bekommt meine ex freundin ein Kind von mir. Meine Frage; mit wie viel Geld muss ich rechnen das zu ihr (Unterhalt sowie Betreuungsgeld) geht. Sie hatte vor der Schwangerschaft ca. 2000 Euro Netto verdient. Ich bedanke mich für eure Antworten :)
Wichtige mtl. Abzüge sind meine Miete (890€), Kredit (150€)
3 Antworten
Um das genau berechnen zu können, müsste man dein bereinigtes Netto kennen.
Wenn du von den 2165,- Euro nur die 5% Pauschale abziehen könntest, dann wären das 2165 - 108,25 = 2056,75 Euro.
Der Kindesunterhalt würde dann 286 Euro betragen.
Dann würde der Unterhalt für die Mutter berechnet.
Wenn sie mit Kind gar nicht mehr arbeiten kann, dann liegt ihr Bedarf bei 2000 Euro. Das hat sie ja vorher auch gehabt.
Aber sie bekommt ja auch erstmal Elterngeld. Bis auf 300 Euro wird das als Einkommen bei ihr angerechnet.
Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1280 Euro. Also in deinem Fall wäre max. 490,75 Euro als Betreuungsunterhalt drin.
Aber um genau rechnen zu können, muss man wirklich sämtliche Einnahmen und abzugsfähigen Posten kennen. Zur Berechnung kann man das Jugendamt bemühen oder einen Anwalt für Familienrecht.
Betreuungsunterhalt ist ein hoch komplexes Thema und wenn du dich mal einlesen möchtest:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhalt-geburt-kind.html
Deine hohe Miete muss dabei auch betrachtet werden. Ggf. führt es zur Erhöhung des Selbstbehaltes, wenn sie gerechtfertigt ist (also z.B. Wohnraum Münschen, geht nicht anders...). Dein Kredit ist eher irrelevant, da es sich ja wahrscheinlich um einen Luxuskredit handelt und nicht um einen Autokredit.
Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Deine Miete und Dein Kredit spielen hier keine Rolle.
Dem Kind musst Du erstmal Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Macht 388€ minus das hälftige Kindergeld, tatsächlich zahlen musst Du 286€. Gegenüber dem Kind hast Du einen Selbstbehalt von 1160€.
Gegenüber der Mutter hast Du einen Selbstbehalt von 1280€.
Die Mutter hat einen Anspruch in Höhe des Nettoeinkommens im Jahr vor der Schwangerschaft. Das Elterngeld ist von diesem Anspruch abzuziehen und unter Deinen Selbstbehalt darfst Du nicht fallen.
In beiden Fällen ist das Einkommen vorher zu bereinigen.
Aber Dir wird nicht mehr als 1500€ bleiben, wenn überhaupt.
Dann musst Du Dir eine billigere Wohnung suchen. 890€ kalt ist viel Miete, für eine einzelne Person.
@ Kessie 1 hat dir ja schon einiges dazu geschrieben und erklärt.
Ein Zusatz ggf.noch und zwar, in deinem Selbstbehalt sind ab 2020 für die Warmmiete nur bis zu 430 € enthalten, wenn du also für deine angemessene Warmmiete mehr zu zahlen hast, dann können diese Mehrkosten im Regelfall zusätzlich auf Nachweis berücksichtigt werden.
Als angemessen würden z.B. in München für einen Single max. 670 € für die Bruttokaltmiete gelten, Warmwasserkosten - und Heizkosten kämen separat noch dazu, also könnten deine 890 € für die Warmmiete je nach Wohnort an die Angemessenheit kommen.
Dann blieben von den von @ Kessie 1 genannten um die 490 € für den Betreuungsunterhalt ja nicht mehr viel übrig, wenn du zusätzlich 460 € für angemessenen Wohnraum in Abzug bringen könntest.