Betreuung aufheben.. Antrags dauer?
Moinsen
Habe nun etwas länger ca 2 jahre 4 monate.. eine Gesetzliche betreuung mit einwilligungs vorbehalt.. (von mir selbst beim gericht beantragt)
So nun würde ich diese endlich mal aufgeben sie macht im moment nur probleme.. vergisst mein telefon zu bezahlen ich darf dann immer für die mahnungen grade stehn .. Telefon gesperrt usw.. ich musste innerhalb dieser 2jahre 4x mein telefon wieder entsperren lassen ... sie hat ja iwie nie geregelt bekommen ich bin da ja nen bisschen hartnäckiger..
Ja ich habe bis jetzt nur mitbekommen das man schon 1 jahr mindestens die betreeung haben sollte wenn man sie wieder aufheben will damit das gericht auch denken kann "in der zeit kann sich viel verändert haben"
Nun die frage da ich ja die betreuung von mir selbst aus beantragt habe kann man sie dann auch ohne probleme wieder aufheben? Oder muss ich mich am ende sogar noch mit einem Gutachter rumschlagen dem ich beweisen muss das ich nun "alles" alleine kann?
Ist ja nicht so das ich vom Staat amt oder sonst wen eine betreuung gezwungener maßen angedreht wurde.. Da sie freiwillig ist kann ich sie auch freiwillig wieder beenden seh ich das richtig?
Und wie stell ich das an? Ich hatte nun vor am Montag einfach ins gericht zu meinem "richter" zu gehen und kurz mit ihm drüber zu schnacken (ist ein ganz netter)
Oder muss ich alles schriftlich beantragen und das dauert dann wieder monate bis es durch geht?
Würde am liebsten den schnellsten weg in angriff nehmen..
2 Antworten
Den Antrag auf Aufhebung der Betreuung musst du meines Wissens schrfiftlich beim Gericht abgeben. Mach doch einen Antrag fertig, besorge dir einen Termin beim Richter, rede mit ihm und gebe den Antrag dann gleich dort ab.
Wenn du dich doch nicht fit fühlst, deine Angelegenheiten allein zu regeln, dann kannst du auch einen Antrag auf Wechsel des Betreuers stellen.
Die Aufhebung kannst du "beantragen". Wenn sie aufgrund deines Antrags eingerichtet wurde, muss dem Antrag auch entsprochen werden. Allerdings wird dann in diesem Fall geprüft, ob eine Betreuung nicht von Amts wegen aufrechterhalten werden muss, ggf. auch mit einem Gutachter. Fällt diese Prüfung negativ aus, wird die Betreuung sodann auch aufgehoben werden. Wird sie nicht aufgehoben, solltest du einen Betreuerwechsel anregen.
Den Antrag kannst du entweder schriftlich stellen oder bei deinem Richter vorsprechen. Er wird dann ein Gesprächsprotokoll anfertigen oder den Antrag zur Niederschrift geben lassen.