Wie beantragt man einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach der Scheidung?
Hallo sehr geehrte Damen und Herren:)
Ich habe vor Kurzem eine Frage gestellt, wie ich meine Hälfte der Gerichtskosten von meiner Ex-Frau nach der Scheidung bekomme. Netterweise empfiel mir ein Fachanwalt im Forum, die Ex-Frau anschreiben und die halbe Summe zurück zu verlangen. Sollte sie nicht freiwillig zahlen wollen, wurde mir empfohlen, einen Kostenfestsetzungsbeschluss beim zuständigen Gericht zu beantragen. Sie weigert sich.
Weiß jemand zufällig, wie man so einen Antrag richtig stellt? Ich konnte leider keine Formulare im Internet finden.
Im Voraus vielen Dank,
liebe Grüße
Andy
4 Antworten
Wenn Du keinen Anwalt damit beauftragen magst, geh doch einfach zur Rechtsantragsstelle Deines örtlichen Gerichtes. Dort nimmt ein Rechtspfleger Deinen Antrag entgegen und bringt ihn zu Papier. Das kostet Dich nichts, allerdings darf Dich der Rechtspfleger auch nicht beraten. Da Du aber genau weiß, was Du willst, sollte dies ein gangbarer Weg für Dich sein. Die Rechtsantragsstelle ist der Weg, den man beschreitet, wenn man ohne Anwalt bei Gericht einen Antrag stellen möchte.
Stell Dich dort aber auf größere Warteschlangen ein. Vor Rechtsantragsstellen pflegen viele Ausländer etc. Schlange zu stehen. Ich empfehle Dir zu schauen, wann sie öffnet, und dann eine Stunde eher da zu sein. Damit kannst Du Deine Wartezeit minimieren. Und nimm Dir was zu lesen mit.
Wenn Dir das den Aufwand nicht wert ist, ist ein Anwalt die Alternative. Aber der kostet natürlich wieder $$$.
Danke Sehr!
Dafür hast du doch einen Anwalt. Der soll diesen Beschluss beim Gericht beantragen. Wieso wurde das denn nicht IM RAHMEN der Scheidung durchgeführt?
Genau. So ist es gewesen. Sie hat den Anwalt beauftragt und ich habe den Scheidungsantrag eingereicht und Gerichtskosten als Vorschuss zahlen müssen.
Amtsgericht XY
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
In der Familiensache
X ./. Y
Aktenzeichen:
beantrage ich hiermit die Gerichtskostenausgleichung.
Des Weiteren wird beantragt, den festzusetzenden Betrag ab Antragstellung mit dem in § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO festgelegten Zinssatz zu verzinsen.
Unterschrift
Wieso macht dein Anwalt das nicht? Oder hattest du keinen Anwalt?
Durch die Beantragung des Kostenfestsetzungsbeschlusses entsteht keine gesonderte rechtsanwaltliche Gebühr.
Vermutlich haben sie sich aus Kostengründen einen Anwalt geteilt. Der wird dann diesen Antrag nicht stellen wollen, weil er ihn ja dann effektiv gegen seine eigene Mandantin stellen würde.