Gesetz Parkplätze für ein Restaurant!?

11 Antworten

Nein, muß er nicht. Es besteht keine rechtliche Pflicht für einen Restaurantbesitzer, seinen Kunden Parkplätze anbieten zu müssen. Geht ja auch nicht, wenn man sein Restaurant in der Fußgängerzone eröffnet. Aber, wenn es platztechnisch möglich ist, würde ich die Option schon in Betracht ziehen. Erhöht die Kundenzufriedenheit.

das ist bei den jeweiligen landkreisen unterschiedlich aber meistens besteht eine Parkplatzvorweispflicht von durchschnittlich 9m² pro reinem Gastnutzraum.d.h. der komplette raum abzüglich Küche ,Theke und alles wo der gast nichts zu suchen hat.wenn du keine eigenen Parkplätze hast versuche sie privat zu mieten weil die stadt meistens nur teuer verkauft. Wenn du anmietest dürfen die plätze jedoch nicht mehr als 160m von dem grundstück des restaurants entfernt sein wobei das landratsamt oft sogar bis 250m ein auge zudrückt.

Restaurants, Gaststätten, Cafes, je 6 Besucherplätze – 1 Stellplatz mindestens jedoch 2 Stellplätze Zusätzlich je 3 Beschäftigte – 1 Stellplatz

Das habe ich gefunden in VERORDNUNG der Gemeinde Fügen als Beispiel - es wird aber wohl überall etwas anders sein.

3 muss er haben..und wenn er keine hat,muss er3 von der stadt mieten und zahlen,unabhängig davon,ob diese existieren.

KennyBrown 
Beitragsersteller
 26.10.2009, 01:08

Wenn das so stimmt,was kostet denn dann ein Parkplatz von der Stadt ?? Danke -:)

verreisterNutzer  26.10.2009, 01:39
@KennyBrown

früher 5000 dm.und das ohne gewähr auf einen parkplatz.abzocke pur...

ReinerUnsinn  25.10.2009, 23:58

Warum muß jemand Parkplätze haben, aber keine Toilietten?

verreisterNutzer  26.10.2009, 00:02
@ReinerUnsinn

wenn du sitzplätze hast,sind sogar 2 getrennte toiletten vorgeschrieben.

koofenix  26.10.2009, 00:03
@ReinerUnsinn

willst du dein auto auf dem klo abstellen ? toiletten kamen in dieser frage nicht vor.

verreisterNutzer  26.10.2009, 00:06
@koofenix

aber in dem kommentar...kannst du nicht lesen??der steht unter meiner ersten antwort..

Nachfragen . Das wird von den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt . In Fußgangerzonen oder Verkehrsberuhigten Zonen unter umständen überhaupt kein Parkplatznachweis nötig.