Besteht trotz Teilnahme bei Abschlussprüfung eine Schulpflicht wenn sie nicht bestanden wurde, obwohl alle anderen jetzt frei haben?
Meine Tochter geht/ging in die Realschule und hatte jetzt dieses Jahr die Prüfungen. Sie hat den Abschluss nicht bestanden und jetzt soll sie weiter bis zu den Sommerferien schulpflichtig sein. Ausser sie hätte ein Praktikum. Das gestaltet sich aber als schwierig, da sie mit 5 schon eingeschult wurde und erst 15 ist. Wir haben es echt versucht, aber keiner will sie nehmen. Sie ist allen zu jung. Sie hat auch schon einen Platz auf der Berufsschule für nächstes Schuljahr, dort macht sie dann die Fachschulreife. Die Rektorin der Realschule besteht nun darauf das sie weiterhin schulpflichtig wäre weil sie nicht bestanden hätte. Heisst, sie soll bis zu den Sommerferien weiter auf die Schule gehen. Alle anderen haben aber seit Dienstag fertig. Sie hat doch aber genauso wie alle anderen die 10 Jahre gemacht UND die Prüfungen komplett mit gemacht. Warum soll sie jetzt nicht so wie alle frei haben bis zum nächsten Schuljahr?? Noch dazu meinte die Rektorin sie müsste dann eben die letzten vier Wochen bis zum offiziellen Ferienanfang in der Schule im Sekretariat "helfen", in eine andere Klasse setzen kann sie sie nicht. Also mir kommt das mehr als an den Haaren herbei gezogen vor. Ich hoffe von euch kennt sich da jemand aus. Vielen Dank im Voraus!
11 Antworten
Natürlich ist das an den Haaren herbeigezogen. Das ist die Schulpflicht ja ganz grundsätzlich. Wobei die Schulpflicht hier gar nicht missachtet wird.
Warum soll man wegen eines nicht bestandenen Abschlusses anders behandelt werden als jene, die den Abschluss bestanden haben? Ich könnte die Entscheidung verstehen, wenn Deine Tochter die Klasse wiederholt. Das ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall.
Ich würde die Direktorin fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage ihre Entscheidung beruht. Sie muss ja eine Verwaltungsvorschrift oder einen Gesetzestext haben, auf den sie sich beruft.
Gruß Matti
Ja, irgendwie wirkt die Entscheidung der Direktion so, als könne man einen Abgänger ohne Abschluss nicht genauso behandeln, wie diejenigen mit Abschluss. Als müsse irgendeine Art von Sanktion verhängt werden. Die Erfolgreichen werden halt mit 4 Wochen schulfrei belohnt, die anderen nicht. Was natürlich absolut widersinnig ist.
Nach dem logischen Verständnis einer Schule, müsste die Befreiung vom Unterricht eine Strafe sein und in der Tat gilt ja der Verweis von der Schule als einer härtesten Ordnungsmaßnahmen.
Vorallem sind es Aufgaben, die nichtmal was mit dem Schulstoff zu tun haben. Wie schon in meiner Antwort geschrieben mir kommt es eher so vor als würde der Direktor bzw. die Lehrer die Tochter noch schön mobben wollen als letzte Gelegenheit quasi. Normalerweise gehört alleine schon diese Androhung von sowas in die Zeitung sprich in die Medien.
Du darfst jetzt nicht hoffen, dass wir alle Anwälte sind! Ich denke, die würden hier keine Auskunft umsonst geben!
Mein Rat: Wende Dich an das Schulamt in Deiner Stadt. Ruf da an und frag, denn die wissen mehr!
Da jedes Bundesland ein anderes Schulrecht hat, ist eine pauschale Antwort nicht möglich.
Die Schule kann allerdings nicht auf Schulpflicht pochen und andererseits die Beschulung komplett verweigern. Das ist sehr absurd.
15 Jährige Praktikanten will natürlich niemand. Die dürfen ja nix.
Ich würde mit dem Schulamt sprechen. Die können das dort entscheiden.
Für mich klingt das eher nach Schikane bzw. Mobbing. Erstens besteht sie den Mittelstufenabschluss nicht was schon ziemlich unwahrscheinlich ist, da selbst die krassesten Problemfälle die Mittelschule/Realschule bestehen, weil die Lehrer in der Real einem entgegenkommen, weil man noch jung ist und einen gewissen Welpenschutz genießt im Gegensatz zu einem Masterstudium.
Zweitens finde ich das sinnfrei, dass sie jetzt plötzlich Arbeiten in der Schule verrichten muss nur weil sie nicht die Abschlussprüfung bestand? Normalerweise ist es dann so, dass man nach den Abschlussprüfungen egal ob bestanden oder nicht genauso frei hat wie die anderen auch. Man bekommt halt nur einen Termin wann und wo man die Abschlussprüfung im jeweiligen Fach wo man durchfiel wiederholen muss bzw. kann.
Zumindest war das bei mir in Österreich so bei der Handelsschule und der Matura. Meine Vermutung ist man will eure Tochter schikanieren. Zum Glück geht sie ja nächstes Jahr in eine andere Schule und macht dort ihren Abschluss nach. Richtig so. Am besten wäre es ihr meldet eure Tochter krank oder irgendsowas für das verbleibende Monat. Die Schuldirektorin wird das schwer nachprüfen können.
Das mit der Krank Meldung war auch schon eine Idee von mir wenn es hart auf hart kommt. Sie hat auch ein sehr schweres Jahr hinter sich und musste viel verkraften. Zwei Opas gestorben, die beste Freundin sehr krank, ihr Hund musste eingeschläfert werden und sie ist von ihrem Vater zu mir umgezogen weil es bei ihm nicht mehr funktioniert hat. Sie hatte eigentlich auch den Wunsch die 9. Klasse zu wiederholen. Die Schulleitung hat das am Anfang noch als total überflüssig abgetan und sie würde das trotz allem doch noch locker schaffen. Beim Halbjahreszeugnis hiess es dann auf einmal:"Ja, ihre Tochter schafft den Abschluss wahrscheinlich eh nicht" Und jetzt halt noch das mit der angeblichen Pflicht und dem Sekretariatsjob. Ich hab echt nichts einzuwenden wenn es was wäre das auf ihre spätere Berufssparte passen würde. Wir haben auch echt versucht ihr ein Praktikum im sozialen Bereich zu besorgen. Die Schule auf die sie ab September geht ist zum Beispiel auch eine für Gesundheit und Pflege. Aber das Mädchen jetzt auf Biegen und Brechen irgendwo unterzukriegen finde ich wieder mal typisch deutsch. Da mach ich einfach nicht mit
Ich verstehe dich vollkommen und das mit unfairen und asoziallen Bildungsinstituten kenne ich von mir selber (ich schreibe auch ein Buch von meiner Bildungszeit wenn du willst kannst du dann alles nachlesen). Als mein Stiefvater an Krebs starb war meine damalige Fh auch alles andere als kulant und verständnisvoll, weil ich viel fehlte, obwohl die Fh nur noch ca. ein Monat lang ging.
Leider ist es so, dass jede Schule inviduell ist sprich jede Schule und Uni/Fh tickt anders. Manche sind super, manche wiederrum nicht. Ihr beide solltet das euch nicht von der Schule gefallen lassen. Mir scheint sie wollten von Anfang an nicht, dass sie den Abschluss erhält genauso wie bei meiner Fh damals mit dem Bachelor. Nur was mich wundert ist, dass sie bei deiner Tochter jetzt noch nachtreten quasi.
Bei mir damals wollten sie mich nur los werden und sie waren froh, dass sie mich nicht mehr an der Backe hatten. Naja jedenfalls deine Tochter soll zuhause bleiben und fertig. Sollte die Schule sich dagegen wehren dann geht notfalls in die Medien damit. Glaube mir vor den Medien haben die Schulen am meisten Angst, besonders wenn es nur eine Realschule ist und eure Tochter noch ein Kind ist. :)
Also das mit dem Sekreteriat da, das kann man schon als Kinderarbeit werten, das kann auf jeden Fall so nicht stimmen.
Die Fachholschulreife kann deine Tochter aber ohne Realschulabschluss sowieso nicht machen.
Das ist die Grundvoraussetzung.
Liebe Grüße :)
Ohne Hoch. Nur Fachschulreife, also sozusagen noch mal mittlere Reife, weil sie ja nicht bestanden hat. Die Rektorin droht mir halt mit Bußgeld. Ich persönlich wäre dafür es drauf ankommen zu lassen
achso, aber das mit dem sekreteriat kann so auf jeden fall nicht stimmen.
Das werd ich tun wenn noch mal was kommt. Da wird so viel untergejubelt was allein schon von der Logik her nicht stimmen kann. Mir geht's halt auch um's Prinzip. Ich werde einfach ein Schreiben verfassen in dem ich die Schulleitung bitte mir doch die Grundlage auf der sie das möchte mitzuteilen. Danach bin ich gerne bereit mit ihnen zu besprechen wie man der restlichen Schulpflicht gerecht werden kann. Würde mich wundern wenn danach noch was kommt