Besteht bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis Anspruch auf das ALG1?
Ein Arbeitnehmer hat 1 Jahr lang im Unternehmen gearbeitet. Nun hat er aus familiären Gründen gekündigt. Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer an das Arbeitsverhältnis still zu legen. Er hat quasi 6 Monate Zeit sich zu entscheiden und wieder zu arbeiten.
Natürlich wird in der Zeit kein Geld gezahlt. Hat der Arbeitnehmer in der Zeit der Beschäftigungslosigkeit ein Anspruch auf ALG1 oder sonstiges?
5 Antworten
Nein. Evtl. auf ALG 2.
Eine Eigenkündigung zieht meist eine 3 monatige Sperre nach sich. Je nachdem, aus welchen Gründen da nicht gearbeitet werden kann, wird auf die Sperre verzichtet.
Da der Arbeitnehmer hier dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bekommt er auch kein ALG1.
Bei Eigenkündigung tritt in der Regel eine 12wöchige Sperrzeit ein. Außer es liegt ein wichtiger Grund vor, was sich aus der Frage nicht erahnen lässt.
Danach kann er Alg1 bekommen, wenn er dem Arbeitsmarkt & der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Heisst: er muss sich auch um Arbeit bemühen. Und nicht warten bis das Ultimatum bzw. Angebot des alten Arbeitgebers abgelaufen ist.
Sonst bekommt er auch kein Alg1-
Nein, wer sich dazu entscheidet, "aus familiären Gründen" nicht zu arbeiten, bekommt kein ALG.
Das wäre ja, als wenn ich kündige, weil ich mal 6 Monate chillen will und dann ALG beantrage.
Nö, würde er nicht.
Er steht dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, deshalb bekommt er auch kein ALG 1.
Nein , hat er 100% nicht
Jein.
Wegen der Eigenkündigung ohne wichtigen Grund bekäme er erstmal eine Bezugssperre von 3 Monaten. Danach aber könnte er für 3 Monate ALG 1 beziehen.
Er kann kein ALG 1 beziehen, da er NICHT arbeitslos, sondern BEURLAUBT ist.
Falsch. Vielleicht liest du mal die Frage. Er hat gekündigt! U.a. mit der Rechtsfolge, dass der AG ihn nach diesem halben jahr nicht wieder einstellen muss! Hier liegt also keine beurlaubung vor, sondern eine Eigenkündigung vermutlich ohne wichtigen grund und ein vages versprechen auf eine Wiedereinstellung.
Nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat. Eine Eigenkündigung ohne verifizierbar wichtigen Grund zieht automatisch immer eine ALG1-Bezugssperre von 3 Monaten nach sich. Danach würde man aber ALG 1 bekommen.