Bestehnden Balkon verändern,Baugenehmigung?
Hallo,wir haben an unserem(älteren)Haus einen geschloßenen Balkon.Brüstung und darauf Glas.Nun möchten wir aber das Glas entfernen und den Balkon zumauern,mit neuen kleineren Fenstern und einem Ziegeldach.Der Balkon soll nicht abgerissen werden sondern unten und oben aufgemauert werden.Wir machen nichts größer und nichts kleiner.Unser Maurer sagte,dass das eine tragende Decke ist und wir deshalb eigentlich auch keinen Statiker brauchen.Aber meine Frage nun,brauche ich eine Baugenehmigung,oder geht das ohne,da wir im prinzip ja nichts verändern.Von den Nachbargrundstücken sind wir von jeder Seite weit genug weg.
2 Antworten
Ja, das ist baugenehmigungspflichtig. Und einen Statiker benötigt Ihr auch...
Das ist in allen Bundesländern baugenehmigungspflichtig.
Außerdem ist das dann kein Balkon mehr sondern ein Aufenthaltsraum, an den nach Landesbauordnung zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Und Statik ist auch notwendig.
Und wenn der Altbau ein Baudenkmal ist geht gar nichts. Ob er unter Denkmalschutz steht muss der Bauherr beim LfD erfragen (Holschuld), Baudenkmäler könne4n heute schon Häuser aus 1980 sein!