Bestätige ich mit meiner Unterschrift lediglich den Erhalt eines Paketes oder gleichzeitig auch eine einwandfreie Ware?
Jeder kennt die mittlerweile papierlose Unterschrift auf einem elektronischen Gerät eines Paketdienstes oder auch Spediteurs, der ein Paket zustellt.
Wofür aber unterschreibe ich bei dem Erhalt der Ware, bzw. des Paketes?
Bestätige ich lediglich den Erhalt oder auch gleichzeitig den einwandfreien Zustand des Inhaltes?
Wie ist die Rechtslage dabei?
5 Antworten
Du bestätigst nur, daß die Sendung von dir angenommen wurde und das Paket ÄUSSERLICH unbeschädigt ist (deswegen vor der Unterschrift das Paket mal von allen Seiten anschauen, ob es irgendwo eingedrückt, aufgerissen o.ä. ist und ggfs. reklamieren).
Über den Zustand des Paketinhalts sagt die Unterschrift nichts aus.
du bestätigst NUR den Empfang
bei Beschädigung der Verpackung beim Boten monieren und der vermerkt es im Gerät - für innere Schäden hast nur etwas Zeit
Vorsicht!
Ich hatte im vergangenen Jahr ebenfalls ein Paket angenommen und dessen Empfang (und nur den, so dachte ich) elektronisch quittiert. Nachdem ich das Paket ausgepackt habe, stellte ich fest, dass die Ware erheblich beschädigt war. Meine mehrfachen Reklamationen waren erfolglos, da das Transportunternehmen mich auf meine Unterschrift hinwies, die einen ordnungsgemäßen Empfang der Ware ja bestätigt hätte; also Paket und Inhalt.
Auf Grund des relativ geringen Warenwertes bin ich letztendlich nicht juristisch dagegen eingeschritten und habe die saure Pille geschluckt. Aber, dass eine Unterschrift lediglich den Empfang quittiert, ist im Schadensfall keinesfalls pauschal so anzusetzen.
nur den Erhalt. Den Inhalt erfährst du ja erst nach dem Unterschreiben da dir das Paket erst dann ausgehändigt wird.
Damit bestätigst du dem Paketlieferanten, dass er dir die Sendung ausgehändigt hat und du das Paket erhalten hast. Mit dem Inhalt hat der Postbote / Auslieferer nichts zu tun. Dazu bestätigst du ihm auch nichts.