Besonders schwerer Fall von Diebstahl - Strafe?
Hallo liebe Leute, Ich hoffe es sind ein paar Juristen unter uns, die mir ein wenig helfen könnten. Mein Bruder hat heute eine Anklageschrift erhalten. Er soll, während eine weiteren Person in einen Telefonshop eingebrochen ist und Handys im Wert von 4000€ gestohlen hat, draußen 'Schmiere' gestanden haben. Da er noch unter 21 ist, wird er als Heranwachsender mit Jugendrechtgesetz verurteilt. Er sagt er sei unschuldig und hätte mit der Sache nichts zu tun. Trotzdem die Frage an euch: Mit was für einer Strafe muss man rechnen? Vielleicht weiß es jemand detaillierter als die Angabe 'zwischen 3 und 10 Jahren'... Das wäre die 'erste Tat' meines Bruders, er ist nicht vorbestraft... Danke im Voraus
9 Antworten
Wenn es nur "OneMinute" Bekanntschaften sind dann alles abstreiten und dem Rechtsystem weiß machen das er gezwungen wurde, unterdrückt wurde etc. So zählt er als Teil auch als Opfer, Problem dabei ist das der mehr abbekommt wen dein Bruder dann vors Loch schiebt. Das könnte evtl. zum Problem werden ^^
Ansonsten Bewährung für 2-5 Jahre. Solang es keine Verletzten, Drohungen etc. gab...
Nein, es ist keine 'One-Minute-Bekanntschaft' ^^
Mit was für einer Strafe muss man rechnen?
Das entscheidet allein das Gericht.
Der könnte noch mit Bewährung davon kommen.
Es werden ganz sicherlich keine 3 Jahre werden... Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, ist eine Bewährungsstrafe zwischen 6 Monaten und einem Jahr wahrscheinlich. Es könnte auch eine Höhe Geldstrafe von ca. 4 Netto-Monatseinkommen werden.
Wird er nach Jugendstrafrecht behandelt, wäre hier ohne Vorstrafen eine Jugendstrafe gar nicht möglich, weil es weder "schädliche Neigungen" gibt noch das Unrecht der Tat dies gebietet. Hier wäre dann mit einer ganzen Latte an Sozialstunden zu rechnen. Hat er schon eigenes Einkommen, würde es stattdessen eine empfindliche Geldbuße werden.
Er sagt er sei unschuldig und hätte mit der Sache nichts zu tun.
Das wird vor Gericht nicht reichen, unabhängig ob es wahr ist oder nicht.
Die Ermittlungen haben offensichtl ergeben, der Jugendliche könnte Mittäter sein. Um das auszuräumen wäre ein Alibi (das wonach TV-Kommisare immer fragen: Wo waren Sie am . in der Zeit von bis?) hilfreich!
Bei der Strafbemessung nach Jugendstrafrecht sind so viele Einzelheiten zu berücksichtigen (zB auch das Verhalten der Angeklagten vor Gericht), dass eine seriöse Prognose kaum möglich ist.