Besonders schwerer Fall von Diebstahl - Strafe?

9 Antworten

Wenn es nur "OneMinute" Bekanntschaften sind dann alles abstreiten und dem Rechtsystem weiß machen das er gezwungen wurde, unterdrückt wurde etc. So zählt er als Teil auch als Opfer, Problem dabei ist das der mehr abbekommt wen dein Bruder dann vors Loch schiebt. Das könnte evtl. zum Problem werden ^^

Ansonsten Bewährung für 2-5 Jahre. Solang es keine Verletzten, Drohungen etc. gab...

Nouna01 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 16:31

Nein, es ist keine 'One-Minute-Bekanntschaft' ^^

Mit was für einer Strafe muss man rechnen?

Das entscheidet allein das Gericht.

Der könnte noch mit Bewährung davon kommen.

Es werden ganz sicherlich keine 3 Jahre werden... Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, ist eine Bewährungsstrafe zwischen 6 Monaten und einem Jahr wahrscheinlich. Es könnte auch eine Höhe Geldstrafe von ca. 4 Netto-Monatseinkommen werden.

Wird er nach Jugendstrafrecht behandelt, wäre hier ohne Vorstrafen eine Jugendstrafe gar nicht möglich, weil es weder "schädliche Neigungen" gibt noch das Unrecht der Tat dies gebietet. Hier wäre dann mit einer ganzen Latte an Sozialstunden zu rechnen. Hat er schon eigenes Einkommen, würde es stattdessen eine empfindliche Geldbuße werden.

Er sagt er sei unschuldig und hätte mit der Sache nichts zu tun.

Das wird vor Gericht nicht reichen, unabhängig ob es wahr ist oder nicht.

Die Ermittlungen haben offensichtl ergeben, der Jugendliche könnte Mittäter sein. Um das auszuräumen wäre ein Alibi (das wonach TV-Kommisare immer fragen: Wo waren Sie am . in der Zeit von bis?) hilfreich!

Bei der Strafbemessung nach Jugendstrafrecht sind so viele Einzelheiten zu berücksichtigen (zB auch das Verhalten der Angeklagten vor Gericht), dass eine seriöse Prognose kaum möglich ist.