Hallo :)
Mein Freund hat einen gesetzlichen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt. Wir haben da schon oft drüber gesprochen und sind beide der Meinung, dass es so nicht weiterlaufen kann, ich werde ihn dabei unterstützen. Ganz klar, umsonst hat keiner einen gesetzlichen Betreuer ;)
Der Betreuer ist mittlerweile 70 Jahre alt und könnte schon längst in Rente gehen, seine permanente Unfreundlichkeit bestätigt es noch mehr, dass er nicht mehr ganz fähig ist , diesen Job kompetent auszuführen. Er schafft es ja noch nicht mal einen Dauerauftrag einzurichten. Es gab auch die Situation, als sein kleines Haustier sehr krank wurde und er zum Tierarzt musste, bei den Tierärzten bei uns, ist keine Zahlung auf Rechnung möglich, der Betrag muss sofort bar beglichen werden. Das hat sein Betreuer natürlich abgelehnt, das wären 20 Euro gewesen. Ende vom Lied war, dass ich die Kosten übernommen habe.
Mein Freund, 23, eigene Wohnung, seit einem Monat bezieht er ALG I, da seine befristete Arbeitsstelle geendet hat. Laut seiner Aussage, müsste er einen vierstelligen Betrag auf seinem Konto haben. Aber er hat keine Ahnung wieviel genau, und da gehen die Probleme schon los.
Erste Frage: Hat er das Recht auf Transparenz von seinem Hauptkonto? Darf er die Kontoauszüge sehen? Darf er wissen, wieviel sein Kontostand beträgt und was der Betreuer an monatlichen Kosten davon überweist?
Zweite Frage: Mein Lebensgefährte bekommt 60 Euro in der Woche, das sind hochgerechnet 240 Euro / Monat. Das liegt unter dem Existenzminimum, sogar Hartz IV Empfänger bekommen mehr Geld... Geld für Freizeit oder Kleidung bleibt da nicht übrig... Kann man beantragen, dass er mehr Geld überwiesen bekommt? Ist ja schließlich sein eigenes Geld.
Ich hab schon im Internet nachgeforscht über Rechte und Pflichten eines Betreuers, dort steht unter Anderem: "Die Pflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlichem Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht (abb 1.9.2009 Betreuungsgericht) bestehen Pflichten des Betreuers."
Jetzt mal Klartext geredet, das Problem is einfach, dass er uralte Kleidung trägt, mit Löcher, verwaschen, seine Schuhe sind fast durchgelatscht, und von dem Geld, dass er in der Woche bekommt, kann er sich nichts zu anziehen kaufen...
Frage 3: Hat er keinen Anspruch auf Bekleidungsgeld?
Frage 4: Darf ich dabei sein, wenn er einen Termin mit seinem gesetzlichen Betreuer hat? Er hat einfach das Problem, dass er sich oft nicht traut tacheles zu reden.
Frage 5: Beschwerde einreichen: Wenn es sich lohnt eine Beschwerde einzureichen, sollen wir direkt eine Instanz höher gehen (ans Gericht) oder erstmal eine Beschwerde an den Betreuer schreiben?
Ich bedanke mich schon mal herzlich für eure Hilfe :)