Beschneidung von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Du kannst es als gesundheitsbedingte Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen versuchen (da kommt alles wegen Gesundheit hin).

Schreib nen formlosen Kommentar dazu, dass D dieser Eingriff nötig war für ein normales Sexleben (oder wie man das vielleicht noch professioneller ausdrücken kann).


Ohne die Probleme im errigierten Zusatnd wäre es wirkliche ien reine Schönheits-OP  Aber wenn Dir Sex,d er ja nunmal zum normalen Leben dazu gehört, nicht möglich ist,d ann ist er eben doch nicht nur rein kosmetisch, sondern wirklich notwendig.

Versuch´s auf jeden Fall. Du weisst ja: ein Nein hast Du, aber ein Ja kannst Du kriegen,w enn Du es versuchst.


Also versuch´s!

Du könntest die Kosten als außergewöhnliche Bealstung geltend machen (§ 33 Einkommensteuergesetz). Berücksichtigt wird aber nur der Teil, der über die zumutbare Belastung hinaus geht.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html


es bestand keine Notwendigkeit, damit wird auch steuerlich keine Möglichkeit bestehen - wie eine Schönheitsop zu bewerten

Wenn es medizinisch notwendig gewesen wäre, hätte die Krankenkasse das bezahlt.

So fällt es unter kosmetische Operation. Das ist dein persönliches Privatvergnügen.

Du kannst sie ja mal unter Sonderausgaben, oder unter Außergewöhnliche Belastungen eintragen. vllt gehts durch.