Beschlagnahmung eines geliehenen Autos, wenn es ein Tatmittel ist?
Hallo,
ich wurde vor geraumer Zeit wegen einer Cannabis Plantage von der Polizei festgenommen, woraufhin das Auto, welches ich zu dem Zeitpunkt fuhr vorerst beschlagnahmt wurde.
Ich bin damit zwar in regelmäßigen Abständen zu der Plantage gefahren, habe aber niemals etwas transportiert, weder Drogen noch Utensilien (lässt sich anhand der Observationsmaßnahmen (Fotos etc) feststellen.
Das Auto war geliehen von meinem Vater (Leihvertrag) und ist aus steuerlichen Gründen auf mich angemeldet und auch im Kaufvertrag vermerkt, allerdings hat mein Vater das Auto komplett Eigenfinanziert und sämtliche Unterhaltungskosten (Versicherung, TÜV; Reparaturen usw..) nachweislich alleine getragen. Sämtliche Rechnungen und Überweisungen können dies bestätigen.
Nun würde mich interessieren: Ist die Staatsanwaltschaft berechtigt mir/uns das Auto wegzunehmen, weil es ein Tatmittel ist, obwohl es nur geliehen war?
Man kann ja auch nicht einfach ein Auto beschlagnahmen, welches von einer Autovermietung ist?!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Grüße
3 Antworten
Ist die Staatsanwaltschaft berechtigt mir/uns das Auto wegzunehmen, weil es ein Tatmittel ist, obwohl es nur geliehen war?
Ja klar.
Es interessiert gar nicht, wem ein Tatmittel gehört.
Gehört es nicht dem Täter, hat der Verleiher des Tatmittels, in diesem Falle Dein Vater, eine zivilrechtliche Forderung gegenüber dem Täter, in diesem Falle Du, soll der geltend machen und sich von dem ersetzen lassen, in diesem Falle Du kaufst Papi ein Auto.
Naja, ab und zu wird das Ding auch komplett eingezogen, dann nämlich, wenn es Tatwerkzeug darstellt.
Dann ist es nicht nur ein Gegenstand, an dem man eine Beweissicherung durchführt, dann wurde es zur Tatausübung benutzt.
Wenn das begründbar ist, kann es eingezogen werden - ein gefasster Einbrecher erhält auch seine Brechstange nicht mehr zurück, auch dann nicht, wenn es gar nicht seine Brechstange war, ein Dogenkurier sein Kurierfahrzeug hin und wieder auch nicht.
Warum kann man denn kein Fahrzeug einer Autovermietung Beschlagnahmen? Klar geht das.
Wenn davon ausgegangen wird das dieses Fahrzeug unmittelbar zur Tatausführung im Zusammenhang steht, ist sie weg.
Habe selbst einige Jahre bei Europcar gearbeitet. Da kam das schon einige male vor. Dagegen unternehmen kann da vorerst nichts.
Machen kann man dagegen nichts. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft.
Die entscheiden auch, wann das Fahrzeug wieder freigegeben wird. Zumindest für die Dauer der Ermittlungen ist es wohl mal weg.
ein Auto kaufen? Quatsch! Wenn die Ermittlungen bzw Beweissicherung abgeschlossen ist, wird das vom Staatsanwalt wieder frei gegeben.
Den kann man auch mal ganz unverfänglich anrufen und fragen, wie lange man da wohl rechnen mit muß.